Hallo Frau Bader!
Ich befinde mich seit dem 26.01.04 in der Elternzeit, die ich für 3 Jahre beantragt habe. Ich möchte jedoch zum 01.10.04 wieder arbeiten. Habe einen unbefristeten Vertrag (25 Std./Wo.). Jetzt habe ich aber etwas Angst, daß mein AG mir sagt, daß er zur Zeit keine Arbeit für mich hat (Einzelhandel)und das nicht klappt mit der Rückkehr. Ich will aber unbedingt wieder zurück, weil ich mein Erziehungsgeld nur ein Jahr bekomme. Normalerweise habe ich doch Recht auf meinen Arbeitsplatz oder kann mein AG das ablehnen? Ich kann doch zurück, wann ich möchte oder?
Wenn es Ihnen möglich ist, würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen, weil wir heute abend verreisen und ich noch unbedingt einen Brief an meinen AG schreiben will, wegen der Rückkehr.
Vielen Dank im Voraus!!!
Anja
Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 10:30
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2004