Hallo! Ich habe mal eine Frage zum Erziehungsurlaub. Ich bin Beamtin (NRW) und habe nach dem Mutterschutz zunächst in Vollzeit weitergearbeitet. Als meine Tochter ein halbes Jahr alt war, habe ich Elternzeit genommen und arbeite seit dem in Teilzeit weiter. Kann die Elternzeit nur bis zum dritten Geburtstag meines Kindes gehen oder darüber hinaus insgesammt drei Jahre (also bis meine Tochter dreieinhalb ist)? Gruß, Sabri
Mitglied inaktiv - 18.05.2004, 23:07