Hallo!
ICh habe leider verbummelt meinen Arbeitgeber Fristgerecht über meine Elternzeit zu informieren.Ichhabe es ca.3 Wochen vor ende des Mutterschutzes nachgeholt.Was kann jetzt passieren?Kann er den Antrag abweisen und mir die Elternzeit verweigern?Wenn ja was kann ich da noch tun?
Vielen Dank für ihr Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Roth
Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 17:50
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Elternzeit zu spät beantragt
Hallo,
er kann Ihnen die Ez erst später genehmigen.
Liebe Grüsse,NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2010
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt
Dein AG kann die Elternzeit nicht verweigern, aber er kann sich auf die 7-Wochen-Frist berufen. Dann hättest du Pech und kannst nix machen, müsstest nach dem Mutterschutz bis zum (späteren) Beginn der Elternzeit arbeiten gehen (oder Urlaub machen?)
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 21:16
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Elternzeit zu spät beantragt
Danke für die Antwort!Aber jetzt hab ich neue Fragen. Was passiert dann mit dem beantragten Elterngeld?Das würde sich ja mit dem Lohn überschneiden.Müsste ich da das Elterngeld neu beantragen?Oder wie funktioniert das?
Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 21:53
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Elternzeit zu spät beantragt
Schwer zu sagen.
Das Elterngeld wird ja mit dem Gehalt verrechnet, wenn man Teilzeit in Elternzeit arbeitet. Aber du bist ja in den 4 (?) Wochen dann gar nicht in Elternzeit und hättest somit auch überhaupt keinen Anspruch auf Elterngeld.
Und da du nur bis zum 12. Lebensmonat des Babys Elterngeld beziehen kannst, würde ich vermuten, dass die Zeit, bzw. das Geld für die Zeit dann futsch ist.
Ich würde wohl bei der Elterngeldstelle nachfragen.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 22:28
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Elternzeit zu spät beantragt
Ok danke!Das werde ich dann wohl tun müssen.Aber vielleicht hab ich ja Glück und Sie schauen drüber weg.Ersatz für mich haben sie ja eh schon.Hatte ab Januar Beschäftigungsverbot.Na mal schauen.
LG
Nicole
Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 23:03
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Elternzeit zu spät beantragt
Oh, das würde mich auch sehr interessieren!
Meiner Auffassung nach müsstest du dein Elterngeld eben später bekommen. Denn dass frau Elterngeld nur bis zum 1. Geburtstag bekommen kann, steht so nicht im Gesetz - ist aber eben die Regel.
Wenn du zwischen Mutterschutz und Elternzeit arbeitest (nicht Urlaub), dann müsste sich der Bezugszeitraum anpassen lassen, das müsste aber dann im Elterngeldantrag geändert werden. Ich vermute mal, dass du das Kreuz bei "Elterngeld vom 1. - 12. Lebensmonat" gemacht hast?
Sagst du uns, was die Elterngeldstelle gesagt hat?
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 07:54
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt
Ja ich hab das Kreuz da gemacht.War ja auch so geplant.Heute hab ich es leider nicht geschafft anzurufen aber ich mach das diese Woche noch und sag euch dann mal Bescheid.Also bis dann....
Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 17:24