Sehr geehrte Frau Bader, ich habe hier zwei Fragen. 1. Kind Nr. 1. wurde am 18 Okt. 2015 geboren. Habe 18 Monate Elternzeit beantragt, dann war ich noch für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot und dann fing mein Mutterschutz wegen Kind Nr. 2 an. Mit Kind Nr. 2 (geboren am 16.07.2017) habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Darf ich noch die 6 Monate vom Kind Nr.1 draufsetzen? 2. Unabhängig davon, was Ihre Antwort auf meine erste Frage ist, würde ich gerne noch das drittes Jahr vom ersten Kind beantragen und draufsetzen. Wann soll das beantragt werden? Hat man ein nachteil wen mann es ganz früh beantragt? Für Ihre Antworten ein herzliches Dankeschön im Voraus.
von mizuska am 11.01.2019, 12:09