Hallo! Habe ursprünglich bei meinem Arbeitgeber (seit 20 Jahren dort beschäftigt, 25% Stelle) für 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nach diesem Jahr war allerdings kein gleichwertiger Job verfügbar, darum hat mir mein Arbeitgeber dazu geraten, die Elternzeit nochmal um 1 Jahr zu verlängern (würde jetzt bis Juni 2017 Laufen) bis was Passendes für mich frei ist, was ich auch gemacht habe. Jetzt habe ich die Elternzeit unterbrochen, da ab Dezember eine Stelle für mich frei ist. Doch leider hat sich jetzt familiär was geändert. Würde die Stelle zwar jetzt antreten, weil ich nicht so kurzfristig absagen möchte...aber meine Frage...kann ich die Elternzeit doch wieder aktivieren...wenn ja...wie lange und welche Fristen müssen eingehalten werden? Vielen Dank für die Hilfe.
von Falky77 am 30.11.2016, 08:01