Frage:
Elternzeit, wie lange?
Hallo,
ich arbeite 25 Std. die Woche. Mein Vertrag ist unbefristet.
Der ET ist der 17.08.2019.
Ich bleibe bis 31.12.2020 zu Hause und gehe dann ab 01.01.2021 wieder arbeiten. Zumindest plane ich das so.
Macht es in meiner Situation einen Unterschied, ob ich 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantrage?
von
Yaramin84
am 31.03.2019, 20:14
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
Hallo,
besser dann 3 Jahre, zum einen haben sie dann eher Anspruch auf TZ, zum anderen länger Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
wie viele stunden möchtest du wiede arbeiten? du könntest dies auch IN der elternzeit machen dann hast du kündigungsschutz. gehst du nach der EZ ohne diese eine TZ arbeiten, hast du keinen kündigungsschutz mehr. wenn du eh weniger als jetzt arbeiten möchtest, brauchst du die TZ dass dein 25 h vertrag bestehen bleibt. der müsste ansonsten geändert werden in einen mit weniger stunden...
von
mellomania
am 31.03.2019, 20:36
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
In Elternzeit hast Du Kündigungsschutz. Wenn Dir das wichtig ist, dann überlege Dir, wie lange Du diesen haben willst.
Wenn Du Dich für 2 Jahre Elternzeit festlegst, kannst Du selbst entscheiden, ob Du ein drittes Jahr dranhängst, der Arbeitgeber hat da nichts mitzureden und muss genehmigen. Bei unter 2 Jahren brauchst Du seine Zustimmung.
von
Port
am 31.03.2019, 20:39
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
Ich gehe dann wieder 25 Std arbeiten.
von
Yaramin84
am 31.03.2019, 20:49
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
@mellomania: Ich würde ja so oder so IN der Elternzeit arbeiten gehen.
Wenn ich 2 Jahre beantrage und ab 01.01.2021 arbeite, wäre ich ja noch mittendrin.
Bin nur nicht sicher, ob es bei meinen Std und dem unbefristeten Vertrag einen Unterschied macht, 2 oder 3 Jahre zu nehmen.
Aber wenn ich dann eh verlängern kann ohne Zustimmung, habe ich ja genug Zeit, mir das zu überlegen.
Danke :)
von
Yaramin84
am 31.03.2019, 20:53
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
Wenn du nur bis zum 31.12.2020 EZ nimmst, hast du weniger als 2 Jahre. dein AG kann dich also dann am 1.1.2021 kündigen, egal wie lange du da vorher gearbeitet hast, ob VZ oder TZ, oder ob der Vertrag unbefristet ist.
Sagst du, ich nehme 2 Jahre EZ, arbeite aber ab dem 1.1.2021 wieder in TZ, dann kann er das nicht. Er muss dann abwarten bis die 2 Jahre EZ um sind, selbst dann wenn du vorher wie gesagt wieder arbeitest.
Das ist der riesen Unterschied und deshalb wird dazu geraten, möglichst immer die EZ erst auszunutzen.
von
Felica
am 31.03.2019, 21:42
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
Ich würde auch erstmal Teilzeit IN Elternzeit arbeiten.
Dann bleibt dir dein Vollzeit Vertrag erhalten. Du weißt ja nie was kommt.
(Trennung, Mann könnte arbeitslos oder arbeitsunfähig werden.)
Und falls ihr noch mehr Kinder wollt kannst du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und erhältst volles Mutterschaftsgeld.
LG
von
Lewanna
am 01.04.2019, 10:40
Antwort auf:
Elternzeit, wie lange?
Ich habe gar keinen Vollzeit Vertrag, sondern eh nur Teilzeit mit 25 Std. ...
von
Yaramin84
am 04.04.2019, 00:47