Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind Ende August und eigentlich hatte ich vor, erstmal 2 Jahre Elternzeit einzureichen und dann ggf. das dritte Jahr direkt noch anzuhängen (was ja, wenn ich richtig informiert bin, ohne Zustimmung des AG möglich ist, sofern der Antrag fristgerecht gestellt wird). Ich arbeite in einem sehr großen Betrieb mit > 1.000 MA.
Jetzt kam mir nur der Gedanke wie es wäre, wenn wir -sagen wir bereits nach einem Jahr - ein zweites Kind bekommen würden.
Würde sich das 2. Jahr Elternzeit von Kind 1 mit dem 1. Jahr Elternzeit von Kind 2 dann überschneiden, d.h. hätte ich somit ein Jahr Elternzeit verschenkt? Oder addiert sich das auf (d.h. startet die Elternzeit für Kind 2 dann erst nach Ablauf der Elternzeit von Kind 1)?
Was wäre hier die geschickteste Lösung die Elternzeit für beide Kinder bestmöglich auszunutzen ohne dass der AG wahrscheinlich Einspruch erheben bzw. es ablehnen darf?
Ich habe an sich nicht vor, einen Teil der Elternzeit auf viel später zu legen, um sie z.B. für die Einschulung zu nutzen, weil der AG dann ja immer zustimmen muss, und das ist mir zu unsicher?
Ganz herzlichen Dank vorab für Ihren Rat.
von
Eisblume82
am 01.05.2014, 22:49
Antwort auf:
Elternzeit wenn Kind 2 bereits ein Jahr nach Kind 1 kommt - wie beste Planung?
Hallo,
dann verschenken (ich finde den Begriff nicht gelungen) Sie die übrige EZ-Zeit von Kind 1
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2014
Antwort auf:
Elternzeit wenn Kind 2 bereits ein Jahr nach Kind 1 kommt - wie beste Planung?
Das Maximum an Elternzeit....
Kind 2 kommt 3 Jahre und 6 Wochen nach Kind 1 zur Welt.
Dann hast du 3 Jahre Elternzeit für Kind 1, den Mutterschutz für Kind 2 und 3 Jahre Elternzeit für Kind 2 und bist 6 Jahre und 6 Wochen zuhause.
(Mir wäre das zu knapp kalkuliert, daher würde ich einen Abstand von 2,5 Jahre anpeilen)
Wie habt ihr euch das mit dem Elterngeld überlegt?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.05.2014, 09:28
Antwort auf:
Elternzeit wenn Kind 2 bereits ein Jahr nach Kind 1 kommt - wie beste Planung?
Wir haben an sich geplant, möglichst schnell nach Kind 1 auch Kind 2 zu bekommen, d.h. eine sehr kurze Geburtenfolge.
Die maximale Elternzei von 6 Jahren bekomme ich so zwar nicht raus, aber mich treibt die Frage um, wie ich das bestmögliche aus meinem Elternzeit/-geldanspruch bei der Planung herausholen kann.
Für Kind 1 erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragen oder gleich 3 Jahre?
So wie ich mir das jetzt erschlossen habe ist der beste Weg zu starten wohl zunächst nur 2 Jahre Elternzeit bei Kind 1 zu beantragen wenn ich folgendes Szenario annehme:
- Beantragung von Elternzeit für Kind 1 ab 01.09.2014 für zwei Jahre (mit Ankündigung beim AG, das 3. Jahr dann später zu nehmen, bis vor 8. Geburtstag). Diese Elternzeit läuft also bis 01.09.2016
- Kind 2 wird am 01.12.2015 geboren und ich beantrage für Kind 2 die Elternzeit für volle 3 Jahre - d.h. bis 01.12.2018
- verbleibendes "3." Jahr von Kind 1 hänge ich dann im Anschluss an das Ende der Eltenrzeit von Kind 2 an, d.h. 01.12.2018- bis 1.12.2019.
Somit hätte ich insgesamt etwas über 5 Jahre Elternzeit bei 2 Kindern (verschenken würde ich sozusagen nur die Zeit zwischen Geburt Kind 2 und Ende Elternzeit Kind 1 (01.12.2015 - 01.09.2016), weil sich diese Zeiten ja überschneiden) - aber gewinnen würde ich dafür ein sehr viel höheres Elterngeld bei Kind 2 (weil man ja die Elterngeldzeiten für Kind 1 nicht berücksichtigt bei der Berechnung vom Elterngeld für Kind 2 und bis zur Ausschöpfung der 12 Monate Anspruch entsprechend weiter in der Zeit zurückgeht - wo wir dann bei meinem normalen Gehalt vor der Elternzeit (Kind 1) wären).
Bleibt bei allen Vorteilen dann doch nur die therorethische Gefahr, dass der Arbeitgeber das 3. Jahr von Kind 1 (was geplant vom 01.12.18 bis 01.12.19 genommen werden soll) ablehnt und auch damit rechtlich durchkommt bei einem Betrieb < 1.000 MA.
Aber ist das nicht eher unwahrscheinlich, dass das passiert?
von
Eisblume82
am 02.05.2014, 11:59
Antwort auf:
Elternzeit wenn Kind 2 bereits ein Jahr nach Kind 1 kommt - wie beste Planung?
Also zunächst mal: Das Maximum aus beidem (Elterngeld und Elternzeit) herauszuholen, geht nur, wenn der AG zustimmt.
Oder wenn er nicht zustimmt, wenn du wieder arbeiten gehst.
Elterngeld:
Fürs Maximum an Elterngeld sollte die Kinder nicht viel weiter als 1 Jahr und 3 Monate auseinander liegen.
Ansonsten müsstest du in der Zwischenzeit arbeiten gehen.
Elternzeit:
Wenn der AG zustimmt, kannst du so oder so maximal 6 Jahre und 6 Wochen (bzw Dauer des vorgeburtlichen Mutterschutz für Kind 2) Elternzeit machen.
Ansonsten geht noch ein Wechselmodel (aber das geht auch nicht ganz ohne Zustimmung):
Beispiel:
1,5 Jahre Elternzeit für Kind 1
Mutterschutz für Kind 2
0,5 Jahre für Kind 1
2 Jahre für Kind 2
1 Jahr (teilweise) Übertragung für Kind 2
1 Jahr Übertragung für Kind 1
Fürs Optimum würd ich die Kinder rund 1 Jahr und 9 Monate auseinander planen.
(Die laufende Elternzeit solltest du für den Mutterschutz eines weiteren Kindes unterbrechen.)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.05.2014, 13:36