Hallo.
Ab wann muss man die Elternzeit beim AG beantragen? Ich habe gehört 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes? Stimmt das? Zählt die Elternzeit erst nach Beendung des Mutterschutzes oder schon ab der Geburt des Kindes?
Ich würde gerne ein Jahr in Elternzeit gehen und danach wieder ganz normal areiten gehen. Ich habe einen Vertrag für Vollzeit. Kann ich danach einfach Teilzeit arbeiten? Wie und wann muss ich das beantragen? Kann ich dass auch schon in meinen Antrag für die Elternzeit mit einschreiben das ich danach nur Teilzeit arbeiten möchte?
Vielen dank schon mal für Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 12:11
Antwort auf:
Elternzeit wann beantragen und nach Elternzeit TZ möglich?
Hallo,
7 Wo. vor Beginn schriflich
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2011
Antwort auf:
Elternzeit wann beantragen und nach Elternzeit TZ möglich?
Du musst innerhalb von einer Woche nach Geburt den Antrag stellen, da er 7 Wochen vorher gestellt werden muss. Du bist ja die 8 Wochen im Mutterschutz.
Wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst, ist dein 1. Arbeitstag der 1. Geburtstag. Verlängern geht dann auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Du kannst das mit der Teilzeit auch schon mit reinschreiben.
von
sternenfee75
am 19.07.2011, 13:00