Hallo !
Ich hätte einmal eine Frage:
Wenn jemand während der Elternzeit bei einem Anderen AG arbeitet und nach Beendigung der EZ wieder beim alten AG zu arbeiten anfangen möchte, wann muß man dies dem alten AG mitteilen (beim neuen AG es es ein befristeter Vertrag zum EZ-Ende)?
Was passiert, wenn man aber bei dem alten AG nicht zu arbeiten beginnen kann, da man schon wieder in Mutterschutz ist. Bekommt man da dann die Zeit (6 Wochen vorher/8 Wochen nachher) ganz normal vom alten AG bezahlt?
Ein auslaufender Zeitvertrag wird ja durch eine SS nicht verlängert, oder?
Danke
Toni
Mitglied inaktiv - 29.09.2004, 10:09
Antwort auf:
Elternzeit - wann AG mitteilen, dass man wiederkommt
Hallo,
WEnn der EU endet ist man automatisch wieder beschäftigt.
Wenn der Mutterschutz nicht im EU ist, bekommt man weiter Bezahlung.
Ein befristeter Vertrag läuft ganz normal aus.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2004
Antwort auf:
Elternzeit - wann AG mitteilen, dass man wiederkommt
Danke für die rasche Antwort !
Was ist, wenn der MuSchu schon während des EU beginnt? muß er dann für die Zeit, wo man beschäftigt wäre bezahlen?
Hat man dann auch das Recht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld? (natürlich anteilig)
Mitglied inaktiv - 29.09.2004, 11:16