Elternzeit während der Elternzeit, was steht mir zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit während der Elternzeit, was steht mir zu?

Hallo, ich habe einen Sohn, geb. Feb. 2011 und gleich eine Elternzeit von 3 Jahren eingereicht. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Wurm soll Okt.2013 zur Welt kommen. Meine Fragen: - Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine erneute Schwangerschaft bekannt gebe? Falls Nein : - Wie lange geht die Elternzeit insgesamt? Zählen nur noch 3 Jahre ab Okt.2013 (d.h. die Restelternzeit des ersten Kindes verfällt), oder zählen ab Feb.2014, dann noch weitere 3 Jahre? - bekomme ich Mutterschaftsgeld für das 2.Kind ? - was kann man nach dem Elterngeld beantragen? Vielen Dank schonmal Katja

von chrissis am 18.03.2013, 14:07



Antwort auf: Elternzeit während der Elternzeit, was steht mir zu?

Hallo, 1. Nein, Sie können nicht gekündigt werden. 2. Sie können grds. EZ bis zum 3. Geb des 2. Kindes nehmen. Wenn der AG zustimmt, können Sie pro Kind 12 Mo. bis zum 8. LJ aufheben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



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