Hallo Frau Bader! Wir bekommen Mitte April wieder Nachwuchs, und ich möchte, vor Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit von unserem, im November 2014 geborenen Sohn beenden, um Mutterschaftszahlung von der Krankenkasse plus den Arbeitgeberzuschlag zu erhalten. Jetzt stellt sich für mich die Frage welches Datum ich zum beenden der Elternzeit meiner Chefin mitteile! Der Mutterschutz beginnt am 3.3.2016. Zu welchem Datum beende ich schriftlich meine Elternzeit? -Zum 2.3.16 oder zum 3.3.16? Ich möchte keine Fehler begehen. Und reicht es, wenn ich meiner Chefin die Beendigung der Elternzeit schriftlich mitteile, mit einreichen der ärztlichen Bestätigung zum Mutterschutz, oder gibt es irgendwelche Fristen zu beachten??? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
von Kathrin378 am 12.02.2016, 12:17