Hallo Frau Bader,
hab grade hier von der Regelung gelesen, die Elternzeit für das 1. Kind vorzeitig zu beenden um für das 2. Kind wieder das volle Mutterschutzgeld zu erhalten. Unser Tochter ist am 20.10.2012 geboren und das 2. soll im Juni 2014 zur Welt kommen. Elternzeit habe ich bis zum 2. Geburtstag also bis 20.10.2014 beantragt. Ab Januar hatte ich mit meinem Chef ausgemacht auf 450 Euro zu arbeiten. Kann ich dann ab Mitte Mai die 1.Elternzeit beenden und somit auch den 450 Euro Job und bekomme dann das volle Mutterschutzgeld oder bekomme ich dann durch den 450 Euro Job nur die 260 Euro?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Happy19
am 01.01.2014, 22:18
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden wg. 2. SSW
Hallo,
Sie können bis zum Beginn des Mutterschutzes den Minijob machen und dann ab dem ersten Tag Mutterschutz das VOLLE MG bekommne
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2014
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden wg. 2. SSW
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du deinen 450 Euro-Job für die Dauer der Elternzeit vereinbart?
Wenn du dann die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz beendest, endet auch dein 450 Euro-Job. Du fällst auf den alten Vollzeitvertrag zurück. Den du aber nicht antreten kannst, weil du wieder in den Mutterschutz gehst.
Es gibt also das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitjob!
Die "frei gewordene" Elternzeit kannst du auf den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag von Kind 1 übertragen lassen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.01.2014, 09:00