Sehr geehrte Frau Bader! Nachdem sowohl das zuständige Rathaus als auch die Bezirksregierung meine Frage nicht beantworten konnten :-( , hoffe ich dass Sie mir behilflich sein können:-) . Ich habe im November 2013 meinen Sohn bekommen und eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Ab November 2014 würde ich gerne (in einem anderen Betrieb!) für 30std/ Woche arbeiten. Da ich mich mit meinem jetzigen Arbeitgeber in einem Rechtsstreit befinde, möchte ich ungerne im November 2015 wieder dort anfangen.... Welche Vorteile bietet es mir und meinem "neuen" Arbeitgeber wenn ich die Teilzeitstelle noch während der Elternzeit annehme bzw ist es sinnvoll meine Elternzeit vorzeitig (also nach einem Jahr) zu beenden? Bietet das 2. Jahr Elternzeit (Elterngeld wird von mir nur 12 Monate bezogen) einen anderen Vorteil ausser den Kündigungsschutz (zB Rentenansprüche etc?). Vielen Dank schonmal für Ihre Bemühungen!
von lenny11.11 am 11.05.2014, 13:44