Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Beendigung der Elternzeit für erneuten Mutterschutz: 1.Kind geboren: 20.06.2015 (hier habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt) 2.Kind: voraussichtlicher Entbindungstermin 14.10.2016 (ab 2.9.16 Mutterschutz) - hier plane ich auch 2 Jahre Elternzeit 1 Frage: Ich muss meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass ich erneut in den Mutterschutz gehe. Gibt es rechtlich einen unterschied zwischen "Unterbrechung der Elternzeit" und "Vorzeitige Beendigung der Elternzeit"? 2 Frage: Ich habe meinen Urlaub vor der Geburt des 1 Kindes genommen und ich habe in der Elternzeit nicht gearbeitet. Habe ich trotzdem Urlaubsanspruch, da ich erneut in den Mutterschutz gehe? Wenn ja, wie und wann kann ich ihn in Anspruch nehmen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Viele Grüße
von simok am 12.06.2016, 22:25