Frage:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Hallo Frau Bader,
meine Freundin ihr erstes Elternzeit Jahr endet am 28.02.19. Ich als Vater befinde mich gerade am Ende meiner 4 Monatigen Elternzeit (mit Teilzeit).
Da meine Freundin am 1.März wieder voll arbeiten (neuer AG) kann und möchte, fragen wir uns ob es eine Möglichkeit gibt ihr zweites Elternzeitjahr auf mich zu übertragen. Sie hatte zu Beginn 2 Jahre Elternzeit angegeben. Ich als Vater würde gern ihr zweites Jahr Elternzeit haben und mit Teilzeit verbinden. Gibt es dafür eine rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage die restliche Elternzeit meiner Freundin auf mich zu übertragen. Mir ist bewusst, das mein AG dies zustimmen muss.
VG,
Denny Gothe
von
DGO
am 16.09.2018, 11:47
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Hallo,
jeds Elternteil kann bis zu 3 Jahren EZ nehmen. Hier muss der Ag zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2018
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Eure Elternzeiten haben nichts miteinander zu tun.
Ihr könntet auch beide 3 Jahre nehmen wenn das finanziell gehen würde.
Wenn Dein AG zustimmt ist das also möglich.
von
Sternenschnuppe
am 16.09.2018, 11:50
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Du hast genauso 3 Jahre wie deine Freundin ihre 3 Jahre hat. Nur die bis zu 14 Monate EG müsst ihr euch teilen.
Fraglich ist aber ob dein Chef zustimmt, denn der hat weil du nur 4 Monate gemeldet hast, ein Widerspruchsrecht. wenn der sein OK gibt kannst du gerne die EZ verlängern und innerhalb dieser entweder daheim bleiben und solange EG beziehen wie möglich. oder innerhalb deiner ET in TZ arbeiten.
Änderungen wegen dem EG müsst ihr ausreichend früh der Kasse mitteilen. Wobei wenn deine Freundin erst ab dem 1.03 wieder arbeitet und EG bis zum 28.02 bezieht, ist das dann auch egal. Nur wenn sie vorher weider arbeiten will wäre das relevant.
Rede also mit dem AG möglichst frühzeitig und dann könnt ihr weiter schauen.
von
Felica
am 16.09.2018, 12:00
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
hätte sie zwei jahre elternzeit gehabt und jetzt nach einem jahr einen neuen AG. könntest du da kurz was dazu schreiben?
war sie arbeitslos vorher?
wenn sie vollzeit beim neuen AG arbeitet, was sagt der alte AG dazu? weiß er das? sie kann nicht während der elternzeit vollzeit arbeiten bzw. das zweite jahr elternzeit einfach nicht nehmen und ohne zustimmung woanders arbeiten...oder hab ich das falsch verstanden?
von
mellomania
am 16.09.2018, 19:23
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Hier ist eher entscheidend, ob sie Elterngeldplus (22 Monate) oder Basiselterngeld (12 Monate) beantragt hat.
Bei EG Plus solltet ihr die Elterngeldstelle anrufen und fragen was für eine Änderung des Antrags benötigt wird. Oder sie lässt sich die EG Plus raten auszahlen und stellt auf BasisEG um.
Elternzeit ist ohnehin, wie die anderen schon schrieben, für jeden drei Jahre das kannst du also machen, egal ob sie arbeiten geht oder nicht.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 16.09.2018, 20:41
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Ohh, ich wusste nicht das man als Vater auch 3Jahre hat. Und ich dachte ich bin gut informiert...
Aber gut zu wissen.
Meine Freundin hat 2Jahre zu Beginn bei der EG-Stelle und ihrem AG gemeldet. Ohne TZ! Elterngeld bezieht sie nur 1Jahr. Bei ihrem alten AG hatte Sie einen befristeten AV der vor 3Monaten ausgelaufen war und natürlich nicht verlängert wurde. (aufgrund der Schwangerschaft)
Ihr 1. Elternzeit Jahr macht Sie zuende. Dann hat Sie die Möglichkeit einen neuen attraktiven Job anzunehmen. Deshalb kein 2. Jahr.
Ich, als Vater habe bisher 4 Monate Elternzeit mit Teilzeit genommen (dachte mehr geht nicht) und bin nun am überlegen, das so beizubehalten. Also dann, wenn meine Freundin ihre EZ endet und Sie wieder voll arbeit, würde ich gern weiter in Elternzeit mit Teilzeit bleiben.
Meinem Arbeitgeber habe ich nie gesagt dass ich "nur" 4 Monate nehme. Ich hatte Ihm einfach mitgeteilt, dass ich von da bis da nehme...
Da ich aber nicht wusste, dass ich noch länger Elternzeit nehmen kann habe ich von meinen anderen 32 Monaten nichts erwähnt.
VG
von
DGO
am 17.09.2018, 09:26
Antwort auf:
Elternzeit von der Partnerin übernehmen.
Was Du noch beachten solltest ist, dass dein AG, weil Du in deiner ersten Meldung "nur" 4 Monate gemeldet hat, einer erneuen Elternzeit innerhalb der ersten zwei Lebensjahre nicht zustimmen muss. Ich würde das also freundlich mit dem AG besprechen. Je nach Größe des AGs steht dir ja ggf. ohnehin ein Recht auf TZ zu. TZ in EZ ist halt attraktiver, z.B. wegen Kündigungsschutz.
Deine Freundin ist aktuell praktisch Hausfrau, wenn sie keinen AG mehr hat und ist nicht in EZ, sie muss da also außer ggf. einer formloser Mitteilung an die EG-Stelle, dass sie ihre EZ beendet hat wegen neuem Arbeitsverhältnis nichts mitteilen.
Finanziell wäre es für euch von Vorteil gewesen, wenn ihr neuer AG zustimmen würde, dass sie den Job für 4 Monate mit TZ in EZ (25h) beginnt und deiner auch einer TZ in EZ mit 25h für 4 Monate zustimmt (danach ggf. mehr). Dann hättet ihr vielleicht noch 4 Monate Partnerschaftsbonus rausholen können beim EG. (muss sich aber direkt an den letzten Monat mit EG-Bezug anschließen und ich gehe von aus, dass Du dann im gleichen Haushalt leben müsstest - weiß nicht, ob das bei euch der Fall ist).
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 17.09.2018, 11:14