Hallo Frau Bader, wir haben 3 Kinder, jeweils mit Abstand deutlich kleiner als 36 Monate. Die Elternzeit-Intervalle haben wir für meine Frau so gestaffelt, dass die Elternzeit bis in den 53. Lebensmonat des 3. Kindes reichte. 3 Monate vor Ende der EZ wurde eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit vereinbart (die Gründe sind ein extra Thema, leider war das nicht eher absehbar...). Das Arbeitsamt wurde gleich informiert, dass meine Frau nach Ende der EZ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und dann auch ein offizieller ALG-Antrag eingereicht. Das A-Amt antwortet, dass kein Anspruch auf ALG vorliegt (wir reden nicht über Sperrfristen). Das A-Amt betrachtet nur die 36 Monate Erziehungszeit des letzten Kindes und hängt keine überlappenden Zeiten dran und betrachtet auch nicht die Elternzeit, die das Arbeitsverhältnis ja aufrecht erhielt. Somit ermittelt das A-Amt seit Antragstellung kleiner 12 Monate Erziehungszeit in den letzten beiden Jahren als Versicherungszeit und das reicht nicht für eine Anwartschaft. Das mag nun alles aus Amtssicht korrekt sein, aber wir fragen uns ob das normal ist, dass man im Fall, bei dem mehrere Kinder relativ dicht hintereinander geboren sind und damit das Elternzeitende deutlich über die Erziehungzeit des jüngsten Kindes hinaus ragt, einen solchen Nachteil beim ALG-Anspruch erfährt? Sollte man Einspruch einlegen und falls ja welche Gründe führt man an? Habe im Forum solch einen Fall nicht gefunden, wobei sowas doch öfters vorkommen müsste? Gruß Frank
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 22:57