Hallo, ich habe Elternzeit beantragt und zwar so, dass sie nach meinem Mutterschutz beginnt. Wenn ich die vollen 3 Jahre nehmen, bedeutet dies trotzdem, dass ich meinen 1. Arbeitstag am 3. Geburtstag meines Kindes habe, nicht am 3. Geburtstag plus 8 Wochen Mutterschutz?
von
Wunder44
am 11.02.2020, 14:24
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
egal was Sie beantragt haben.
§ 15 BEEG:
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Ja. Du hast deinen 1. Arbeitstag am 3. Geburtstag deines Kindes. Ist immer so, dass man den 1. Arbeitstag am Geburtstag des Kindes hat, egal ob 1,2 oder 3 Jahre.
von
Josama
am 11.02.2020, 14:53
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
ja. du teilst drei jahre mit, hast faktisch aber nur 2 jahre und 10 monate, da die ersten beiden elternzeitmonate immer durch den mutterschutz ersetzt werden. heißt, wenn du nur ein jahr mitteilst, beginnt diese einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz und endet einen tag vor dem 1. geburtstag. sind dann eben nur 10 monate da die ersten beiden der muschu sind. gelten aber als ein jahr. somit endet die volle elternzeit am stück einen tag vor dem 3. geburtstag des kindes.
von
mellomania
am 11.02.2020, 16:40