Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt welche nächstes Jahr endet. Ich werde allerdings aufgrund von Umzug bei der Firma nach der EZ wohl nicht mehr weiter arbeiten können. Daher meine Frage. Wir versuchen uns momentan an Kind Nummer 2 und ich frage mich, ob ich sofern ich gegen Ende der zweijährigen Elternzeit schwanger werden sollte ( MS Beginn somit eigentlich nach Ende der EZ) die Elternzeit trotzdem noch von zwei auf drei Jahre verlängern kann um das alte Mutterschaftsgeld seitens AG zu erhalten. Oder darf man die EZ von Kind 1 nicht verlängern wenn man bereits weiß das Kind 2 unterwegs ist? Kurzzeitig woanders arbeiten würde sich rechnerisch nicht lohnt , daher wäre es super zu wissen ob man trotz Schwangerschaft verlängern kann. Vielen Dank!
von Chripo1111 am 23.11.2017, 07:37