Liebe Frau Bader, sie haben mal geschrieben, dass man, wenn man nach der Elternzeit arbeitslos ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von dem erhält, was man (52 Wochen lang) vor der Mutterschutz erwirtschaftet hat. Unter arbeitsamt.de heiißt es auch, dass die Rahmenfristen für Erziehungszeiten drei Jahre bertragen.Ich arbeite ab April bis zum Ende meiner Elternzeit August 2002 in 20 Stunden Teilzeit. (Habe dann ein Jahr Elternzeit genommen). Ab September kann ich weiter Teilzeit arbeiten, wenn ich will. Und das will ich noch für ein paar Monate.Aber meiner Firma geht es relativ schlecht, Arbeitslosigkeit droht und irgendwann will ich bei Arbeitslosigkeit, logisch, die volle Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten und nicht nur das aus der Teilzeit während der Elternzeit. Sollte ich also meine Elternzeit nach Absprache mit dem AG verlängern (um in der Rahmenfrist zu bleiben?)? Oder genügt dem Arbeitsamt ein Blick auf dem Kalender, so dass man, wenn die drei Jahre noch nicht um sind und dem Arbeitsmarkt wieder 40 Stunden zur Verfügung steht, um die volle Höhe des Arbeitslosengeldes zu bekommen? Man habe ich das jetzt kompliziert geschrieben... Denise
Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 10:54