guten tag
ich habe 1 jahr elternzeit beantragt die jetzt bald (16.6.) um sind. ich würde aber jetzt gern noch ein jahr verlängern. kann ich das einfach so beim abeitgeger beantragen und kann er mich dann kündigen?
mein mann verdient nicht viel (c 1000 euro netto), darf ich dann in der zeit arbeitslosebgeld beantragen oder bekomm ich kein geld?
danke und lg yvonne
von
mufli
am 23.04.2012, 08:54
Antwort auf:
elternzeit verlängern
Hallo,
kündigen kann er nicht, er kann den Antrag aber ablehnen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2012
Antwort auf:
elternzeit verlängern
Du kannst das einfach so beantragen, mindestens 7 Wochen vorher. Allerdings kann das der AG ablehnen.
Kündigen kann er dich da nicht!
Erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit!
Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also eine Kinderbetreuung nachweisen kann. Außerdem hast du doch einen Job! Du kannst auch während der Elternzeit arbeiten (bis zu 30 Std in der Woche)
Reicht euer Familieneinkommen nicht aus, dann könnt ihr ergänzendes H4 beantragen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.04.2012, 14:06