Hallo! Ich habe eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter.Nach vielen Untersuchungen kann uns leider bisher noch keine Diagnose für unsere Tochter gestellt werden,außer das sie eine Entwicklungsstörung hat. Sie ist jetzt fast 9 Monate und hat einen Entwicklungsstand wie Kind mit ca.2-4 Monaten und ist damit eindeutig nicht Kita geeignet. Ich komme aus Sachsen und weiss das es hier das Landeserziehungsgeld gibt. Das sind glaube ich 250,-€, da wir bereits einen Sohn haben.Ich möchte gern wissen auf was man noch Anspruch hat und was man beantragen kann.Wohngeld beziehen wir bereits. Außerdem würde mich interessieren,wie es mit meinem Anspruch auf Landeserziehungsgeld aussieht wenn meine Tochter ab Ende des Jahres eventuell stundenweise eine heilpädagogische Kita besuchen würde. Vielen Dank im vorraus. Pünktchen 2
Mitglied inaktiv - 18.01.2010, 20:19