Sehr geehrte Frau Bayer
Zu unserer Situation.
Mein Mann arbeitet Vollzeit in einem 3 Schicht Betrieb.
Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und daher das Elternteils auf 12 Monate.
Mein Mann kann keine Elternzeit machen da er als leiharbeiter eingestellt ist.
Ich müsste ab Januar18 wieder arbeiten gehen.
Eine Betreuung haben wir bisher keine gefunden.Weder Kitta noch Tagesmutter.
Von meinem AG könnte ich die Elternzeit evtl verlängern doch woher könnte ich dann Leistungen beziehen?
Da Kindergeld und ein Gehalt nicht ausreichend ist.
Oder muss ich mich kündigen lassen um Arbeitslosengeld 1 zubekommen.
Was wäre dann mit der 4 wöchigen Kündigungsfrist?
Ich hoffe sehr das sie uns weitere Informationen geben können.
Liebe Grüsse Hannah
von
Hannah.a
am 18.10.2017, 16:00
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?
Hallo,
das kommt auf das Bundesland an.
In einigen Bundesländern werden Sie Leistungen vom Jobcenter bis zum dritten Geburtstag des Kindes bekommen. Andere werden darauf beharren, dass Sie Ihren Rechtsanspruch, den das Kind hat, ab dem ersten Geburtstag eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz zu bekommen geltend machen. Da wird es dann mit Leistungen des Jobcenters schwieriger.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?
EZ verlängern und prüfen lassen ob euch Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld zustehen. Notfalls auch Hartz4
ALG1 wirst du mangels Kinderbetreuung eh nicht bekommen, selbst kündigen wäre also völliger Blödsinn. Und würde wohl auch eine Sperre mit sich bringen. Und kündigen lassen geht nicht, das darf der AG nicht in der EZ. Davon ab müsstest du mit ziemlicher Sicherheit vom Amt aus dann eine Kündigungsschutzklage einreichen - sonst zahlen die auch nicht weil sie von einer selbstverschuldeten Kündigung ausgehen weil Du zB geklaut hast oder so. Und da der AG ja seinen Part einhalten kann und will, du aber nicht, wäre es eh an dir zu kündigen. Aber wie gesagt, besser verlängern.
Mitglied inaktiv - 18.10.2017, 16:20
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?
Nach einem Jahr steht euch ein Kita Platz zu, den Anspruch müßt ihr mit Nachdruck einfordern.
Dann kannst du auch wieder arbeiten gehen und Geld verdienen.
EZ verlängern geht auf Antrag, aber es gibt dann kein Geld von irgendwoher, außer ggf. HarzIV und Wohngeld, falls die Anforderungen dafür erfüllt sind.
Mitglied inaktiv - 18.10.2017, 17:20
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?
Wieso kann ein Leiharbeiter keine Elternzeit nehmen? Ist das so?
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 07:46