Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?

Sehr geehrte Frau Bayer Zu unserer Situation. Mein Mann arbeitet Vollzeit in einem 3 Schicht Betrieb. Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und daher das Elternteils auf 12 Monate. Mein Mann kann keine Elternzeit machen da er als leiharbeiter eingestellt ist. Ich müsste ab Januar18 wieder arbeiten gehen. Eine Betreuung haben wir bisher keine gefunden.Weder Kitta noch Tagesmutter. Von meinem AG könnte ich die Elternzeit evtl verlängern doch woher könnte ich dann Leistungen beziehen? Da Kindergeld und ein Gehalt nicht ausreichend ist. Oder muss ich mich kündigen lassen um Arbeitslosengeld 1 zubekommen. Was wäre dann mit der 4 wöchigen Kündigungsfrist? Ich hoffe sehr das sie uns weitere Informationen geben können. Liebe Grüsse Hannah

von Hannah.a am 18.10.2017, 16:00



Antwort auf: Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?

Hallo, das kommt auf das Bundesland an. In einigen Bundesländern werden Sie Leistungen vom Jobcenter bis zum dritten Geburtstag des Kindes bekommen. Andere werden darauf beharren, dass Sie Ihren Rechtsanspruch, den das Kind hat, ab dem ersten Geburtstag eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz zu bekommen geltend machen. Da wird es dann mit Leistungen des Jobcenters schwieriger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?

EZ verlängern und prüfen lassen ob euch Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld zustehen. Notfalls auch Hartz4 ALG1 wirst du mangels Kinderbetreuung eh nicht bekommen, selbst kündigen wäre also völliger Blödsinn. Und würde wohl auch eine Sperre mit sich bringen. Und kündigen lassen geht nicht, das darf der AG nicht in der EZ. Davon ab müsstest du mit ziemlicher Sicherheit vom Amt aus dann eine Kündigungsschutzklage einreichen - sonst zahlen die auch nicht weil sie von einer selbstverschuldeten Kündigung ausgehen weil Du zB geklaut hast oder so. Und da der AG ja seinen Part einhalten kann und will, du aber nicht, wäre es eh an dir zu kündigen. Aber wie gesagt, besser verlängern.

Mitglied inaktiv - 18.10.2017, 16:20



Antwort auf: Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?

Nach einem Jahr steht euch ein Kita Platz zu, den Anspruch müßt ihr mit Nachdruck einfordern. Dann kannst du auch wieder arbeiten gehen und Geld verdienen. EZ verlängern geht auf Antrag, aber es gibt dann kein Geld von irgendwoher, außer ggf. HarzIV und Wohngeld, falls die Anforderungen dafür erfüllt sind.

Mitglied inaktiv - 18.10.2017, 17:20



Antwort auf: Elternzeit verlängern und trotzdem Leistungen beziehen?

Wieso kann ein Leiharbeiter keine Elternzeit nehmen? Ist das so?

Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 07:46



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit verlängern

Hallo Frau Bader, Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen, welche im November endet. Leider finde ich einfach keinen Betreuungsplatz. Es sieht nicht so gut aus. Da ich meinen Arbeitgeber nicht warten lassen möchte und es ja auch eine Frist gibt, möchte ich diese Woche mit meiner Chefin reden und den Antrag wieder abgeben, so dass ich nochmal 1 Jahr ...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr S...


Schwangerschaft während Elternzeit + Freelancing anfangen -verlängern?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe...


Elternzeit verlängern

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich...


Elternzeit verlängern Anzahl Abschnitte

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2....


Wie oft Elternzeit verlängern? Zwillinge

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich...


Elternzeit auf drei Jahre verlängern

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...