Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 01.11.2013 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt bis zum 31.10.2015. Kann ich nun ein drittes Jahr Elternzeit noch anhängen und muss der AG dem zustimmen? Und kann ich in diesem dritten Jahr EZ bei meinem AG 30 Stunden in der Woche arbeiten? Mein AG ist nicht begeistert davon, dass ich Mutter geworden bin und ich versuche seit einem Monat, mit ihm über meine Rückkehr zu reden, werde jedoch nur immer wieder mit Versprechen von Rückrufen vertröstet, die nicht erfolgen. Daher denke ich, es ist zunächst besser, die EZ zu verlängern, damit ich in Teilzeit wieder einsteigen kann, oder wie sehen Sie das? Bin etwas ratlos... Vielen Dank und viele Grüsse, Nula
von Nula14 am 01.09.2015, 13:45