Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

Hallo Frau Bader, momentan beschäftigen mich tausend fragen und ich weiß nicht so richtig wer mir darauf antworten geben kann. Ich hoffe sehr, dass Sie mir evt helfen können. Mein Sohn ist am 06.05.2019 geboren. Ich habe bis zum 01.08.2020 Elternzeit. Wir haben einen Kindergartenplatz aber auf Grund von Corona noch keinen Termin für die Eingewöhnung. Jetzt habe ich mir überlegt das ich meine Elternzeit gerne verlängern würde. 1. Haben wir dann trotzdem ein Anspruch auf den Kindergartenplatz ? 2. Wird unser Kitavertrag dann von 7-9 Stunden auf 5-7 Stunden gekürzt? 3. Darf ich während der Elternzeit einen anderen Job annehmen ? (30 Stunden die Woche) 4. Falls ich in der Zeit wieder schwanger werde, wie wird dann das Elterngeld berechnet ? Vielen Dank und liebe Grüße

von MandyK1003 am 21.05.2020, 13:23



Antwort auf: Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

Hallo, 1. Ja, ab dem ersten Geburtstag 2. Der Anspruch besteht nach Bedarf, wenn Sie zu Hause sind, wird der Anspruch nur vormittags bestehen 3. Ja, wenn der AG zustimmt 4. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



Antwort auf: Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

vorab: wenn der AG nicht zustimmt, kannst du nicht verlängern. du hast dich für zwei jahre erklären müssen und das hast du getan, in dem du 15 monate ez hast und danach wieder arbeitest. es hört sich so an, als würdest du entweder vollzeit zurückkommen oder teilzeit mit neuem vertrag. dein alter vertrag wäre dann futsch. hätte ich so nicht gemacht. ohne elternzeit hast du keinen kündigungsschutz. wenn du jetzt keinen kita platz bekommst wegen corona kannst du nicht arbeiten. und dann wirds blöd. weil du eben kein recht hast zu verlängern. wenn der AG sagt, du musst kommen un du kannst nicht, musst du kündigen. blöd blöd..und anspruch auf notbetreuung hast du nicht (also hier in bawü) wenn das kind nicht bereits eingewöhnt ist. eine neue schwangerschaft wird nach neuen verdiensten berechnet. also mutterschaftsgeld gibt es so, wie du arbeitest. wenn du voll arbeitest voll, wenn du tz arbeitest nur tz. hättest du die ez länger gemacht un ein mutterschutz hätte in dieser begonnen, hättest du sie auf einen tag vor beginn neuer muschu beenden können und hättest das geld aus dem vollzeitvertrag (also dem von vor der ersten ez) erhalten. EG erhöht sich natürlich wenn du arbeitest. so viel wie davor wird es aber nicht.

von mellomania am 21.05.2020, 21:46



Antwort auf: Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

Mellomania, manchmal fällt es mir wirklich schwer, in deinen Texten die Passagen zu erkennen, die den Fragestellern weiterhelfen sollen. Hast du schon mal was vom Unterschied zwischen negativer und positiver Kommunikation gehört? Deine Antwort hier zB les ich so: Satz 1: mies machen Satz 2: Info Satz 3: mies machen Satz 4: besserwisserisch Satz 5: mies machen Satz 6: mies machen Satz 7: besserwisserisch Satz 8: mies machen Satz 9: mies machen Satz 10: mies machen Satz 11: Info Satz 12: Info Satz 13: Info Satz 14: besserwisserisch Satz 15: Info Satz 16: mies machen Du gehst in 1 von diesen 16 Sätzen auf die Fragen ein und dabei nur auf die letzte und das sehr kurz. Ich kann mir vorstellen, dass deine Antworten positiver formuliert besser als Unterstützung verstanden werden. Und wenn sie mehr auf die gestellten Fragen abgestimmt sind. Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.05.2020, 22:40



Antwort auf: Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

Anspruch auf einen Kindergartenplatz hast du in dem Umfang in dem du ihn auch benötigst, auf Notbetreuung allerdings nicht. Kann relevant werden falls bis dahin noch kein normaler KiGa-Betrieb wieder möglich ist. Hier in NRW ist es dabei inzwischen egal ob man in der EZ ist oder nicht, es gibt nur noch einen Anspruch auf einen VZ-Platz. Wenn entsprechend Kapazitäten frei sind. Haben da nämlich gerade den anderen Fall, wir bräuchten nur einen 35 Std Platz, müssen aber einen 45 Std Platz nehmen. Nachfrage meinerseits ergab diese Antwort, allerdings TaMu, nicht KiGa. Da musst du also bei deiner Gemeinde nachfragen, weil es jede anders handhabt. Ja, du darfst in der EZ arbeiten, mit bis zu 30 Std. Wenn du kein EG mehr bekommst spielt es auch keine Rolle wie viel du da dann verdienst. Du darfst bei deinem eigentlichen AG arbeiten oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Sofern dein AG keine TZ-Stelle hat, muss er dir das bescheinigen und dann darfst du auch anteilig ALG1 beziehen um dir einen auf die EZ befristeten anderen Teilzeit-Arbeitsplatz zu suchen, AG kann dem dann auch nicht mehr wirklich widersprechen. Kinderbetreuung vorausgesetzt. Ich würde dem AG jetzt schnellstmöglich um die Verlängerung bitten, er kann dieser widersprechen da du dich nicht an die 2 Jahre- Bindung halten willst. Deshalb schnell mit dem klären. Würde ihn auch darauf hinweisen das niemand weiß ob es mit dem KiGa-Start im August wirklich klappt und das viele davon ausgehen das im herbst eine 2te Welle Corona kommt und die Kinder im ersten Jahr der Betreuung oft so oder so krank sind. Deshalb würde ich auch direkt um 1 Jahr verlängern oder gar 2 Jahre. Verkürzung ist mit Zustimmung des AG immer möglich, ebenso bei erneuten Mutterschutz oder im Härtefall weil zB der Mann seine Arbeitsstelle verliert. Elterngeld wird nach dem berechnet was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast bei Nichtselbstständiger Tätigkeit. Die Monate in denen Du im Mutterschutz bist werden dabei ausgeklammert, ebenso längstens 14 Monate EG. Längstens weil bei EG Plus, bei Basis nur höchstens 12 Monate. Also wenn es im August klappt mit der neuen Arbeit,m wobei September realistischer ist wegen der Eingewöhnung, wären die Monate Juni-August jetzt Nullrunden wenn es schnell klappt. Da du da kein Einkommen hast, bei Basis. Hast Du EG Plus dann wäre es nur noch der August.

von Felica am 22.05.2020, 09:18



Antwort auf: Elternzeit verlängern und Geld dazu verdienen

chapeau, vielen dank, respekt. merci.

von mellomania am 22.05.2020, 21:43



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