Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Hallo Frau Bader, Folgende Situation bei uns. Meine Frau war ursprünglich bis 16.07. ein Jahr in Elternzeit mit Elterngeldbezug. Diese elternzeit haben wir jetzt verlängert auf 30.09. und anschließend wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Ab 01.10. haben wir noch keine volle Betreuung und entsprechend kann sie noch nicht voll arbeiten. Unsere Idee zur Überbrückung bis 01.01. (tagesmutterplatz) Statt sich arbeitslos zu melden, verlängern wir die Elternzeit bis Ende des Jahres und sie könnte über einen Nebenjob 450€ dazuverdienen, ist gleichzeit krankenversichert (da ja noch Elternzeit). Theoretisch hätten wir so finanziell das gleiche als mit Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung das man "nur" 165€ dazu verdienen darf. Hauptsächlich die Krankenversicherung macht uns dabei Kopfzerbrechen, da ich beide erst über mich Familienversichern kann, wenn die Adoption durch ist. Oder kann man die Elternzeit nicht einfach anteilig verlängern? Vielen Dank für Ihre Mühe

von Cappua am 25.07.2017, 20:10



Antwort auf: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Hallo, Ohne Ag keine Ez. Ohne Betreuung kein ArbGeld 1 Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Deine Frau kann ohne AG (ist der Vertrag zum 30.9. schon aufgehoben?) keine EZ verlängern. ALG1 ohne nachweisbare Kinderbetreuung gibt es auch nicht. Wahrscheinlich auch ne Sperre wegen der Vertragsauflösung. Warum ist der Vertrag aufgelöst worden? Sinnvoller wäre es gewesen, gleich eine Verlängerung der EZ bis 31.12. und dann den Vertrag aufzulösen. Hat sie denn ab 1.1. nen Job?

von malini am 25.07.2017, 20:16



Antwort auf: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Bei wem wollt ihr die den verlängern? Oder ist die Kündigung noch keine abgemachte Sache? Falls noch nichts sicher, ja dann könnt ihr verlängern - WENN !!!! der AG zustimmt. Schon auf die erste Verlängerung hattet ihr keinen Anspruch, da deine Frau scheinbar weniger wie 1 Jahr EZ gemeldet hatte. In dem Falle kann der AG zustimmen wenn unter 2 Jahre. Hängt also davon ab was bereits fest ist und dann wo der AG mitmacht. Arbeitslos melden kann sie sich eh nicht wenn ihr keine Kinderbetreuung nachweisen könnt, bestenfalls arbeitssuchend. ALG1 ist aber nicht. davon ab wird es wahrscheinlich eh eine Sperre geben außer ihr habt sehr gute Gründe für die Kündigung.

Mitglied inaktiv - 25.07.2017, 20:20



Antwort auf: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Warum hat sie nicht von Anfang an 2 Jahre EZ gemeldet? Kündigen kann sie auch in der EZ jederzeit. Ich würde wie gesagt auf einen verdammt verständnisvollen AG hoffen. Ansonsten, wenn du sie wo unterstützen kannst indem sie zB am Wochenende oder wenn du sonst daheim bist sie sich einen TZ-Job suchen kann, dann wäre sie über diesen versichert.

Mitglied inaktiv - 25.07.2017, 20:24



Antwort auf: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Danke schon mal für eure Resonanz. Ok Mist...das habe ich irgendwie nicht bedacht, dass man den AG zwingend braucht für die Elternzeit... Ach des ist alles ein bissi blöd gelaufen....bzw. Ziemlich arschig vom AG und zeigt leider mal wieder das AG immer eine Möglichkeit haben einen los zu werden und erst recht in kleinen unternehme. Geplant und abgemacht mit dem AG dass sie nach 12 Monaten arbeiten geht...wie vorher 8-14/15 Uhr. Ihr AG hat sich aber in der Zwischenzeit überlegt sie. im Stich zu lassen und wollte sie zwingen zu kündigen, mit wirklich für jeden unrealistischen Arbeitszeiten ..aus einem familieren Verhältnis wurde so eher Mobbing. Einer Verlängerung bis 30.09. hat er nur unter starkem Zähneknirschen zugestimmt...das war das Maximum...er wollte sie dann einfach aus den Akten haben...von daher war bis 31.12. nicht möglich. Sperre hat sie nicht zu fürchten vom Amt, da eine Auflösung unumgänglich wurde. (Bereits geklärt) Den Tagesmutterplatz haben wir sicher ab 01.01. eventuell auch früher. Bis dahin bekommen wir die Betreuung für ca. 15 Stunden Familienintern hin....d.h. Sie könnte sich schon arbeitslos melden und ALG1 beziehen. Sie muss allein für sich mal wieder arbeiten gehen...nicht aus finanzieller Sicht, sondern um einfach wieder in die Berufswelt zu kommen.

von Cappua am 25.07.2017, 20:54



Antwort auf: Elternzeit verlängern statt arbeitslos melden?

Ich blicke nicht ganz durch. Du schreibst von "deiner Frau", also seid ihr verheiratet, oder? Wenn du gesetzlich versichert bist, dann kannst du sie doch mitversichert über die Familienversicherung. Dann schreibst du etwas von Adoption. Ist es nicht dein leibliches Kind und seit wann seid ihr verheiratet?

von chrissicat am 25.07.2017, 21:34



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