Liebe Frau Bader,
kann ich ELternzeit nur auf jeweils volle Jahre nehmen (also ein oder zwei Jahre o.ä.?) oder geht es auch, dass ich bspweise 13 Monate o.ä. nehme? Und wenn ich verlängern möchte gibt es da eine Auflage wie lang die Verlängerung mindestens sein muss? Soll heißen, kann ich dann auch wieder individuell z.Bsp. 4 Monate oder so um Verlängerung bitten?
Danke im voraus.
Mitglied inaktiv - 01.06.2004, 22:01
Antwort auf:
Elternzeit verlängern-nur volle Jahre? etc.
Hallo,
Das stimmt.
Wenn der AG nicht verlängern will, hat man uU einen Anspruch auf TZ-.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2004
Antwort auf:
Elternzeit verlängern-nur volle Jahre? etc.
liebe Frau Bader,
ich hätte da noch eine weitere Frage. Wann muss ich denn einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen, also wieviel Zeit vor Ablauf der zu Anfang genommen Elternzeit?
lg
Mitglied inaktiv - 01.06.2004, 23:34
Antwort auf:
Elternzeit verlängern-nur volle Jahre? etc.
Verlängerungen sind immer nur mit Zustimmung des AG möglich, im Zweifelsfall würdfe ich sie jedoch immer mind. 8 Wochen vor dem geplnaten termin abgeben.
EZ kannst Du sogar nur für einen Tag (12 Tage, 2,5 Monate usw...) nehmen, wenn Du das möchtest, es gibt keine Mindestzeiträume.
Nur genau festlegen (mit Datum!) solltest Du Dich. Es gibt allerdins maximale "Böcke die Du nehmen darfst, auswendig weiß ich jetzt aber nicht genau wieviele.
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.06.2004, 20:26