Hallo,
Wir sind am 18.11.2014 eltern geworden. Zu der Zeit befand ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis. Mein Mann ist Selbständig.
Im September 2015 habe ich mein Arbeitsverhältnia gekündigt, da dies vor meiner Schwangerschaft schon gewollt war.
Nun hat mein Man aufgrund mangelnder Aufträge AlG1 beantragt und mich mit angegeben.
Nun ist meine Frage, wenn mein Mann im Januar wieder arbeitet, kann ich mein Elternjahr iwie verlängern und evtl Alg2 beantragen?!? Um meine Tochter bis zum 2. Lebensjahr zu betreuen?!?
von
SunnyP89
am 07.12.2015, 12:57
Antwort auf:
Elternzeit verlängern nachdem man im 1. Elternjahr gekündigt hat?!?
Hallo,
als Selbständiger bekommt er kein ArbGeld 1.
Ob Sie ergänzendes H IV bekommen hängt von der Höhe seiner Einkünfte ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2015
Antwort auf:
Elternzeit verlängern nachdem man im 1. Elternjahr gekündigt hat?!?
Wo denn ? Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Wenn dann könnt ihr zusammen ergänzend ALG2 beantragen, wenn sein Verdienst nicht ausreicht.
Du mit Kinderbetreuung auch ALG1 , wobei es für die Eigenkündigung eine Sperre geben wird.
von
Sternenschnuppe
am 07.12.2015, 13:36