Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 24.09.13 mein 1.Kind entbunden und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit habe ich während der Schwangerschaft mit meinem 2. Kind (Geburt 19.08.16) vorzeitig zu Beginn des Mutterschutzes zum 02.07.16 beendet. Auch für das 2. Kind hatte ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich müsste nun am 19.08.19 meine Stelle wieder antreten, würde aber gerne vorher die Eingewöhnung des 2. Kindes im Kindergarten abschließen, für die 1-2 Wochen ab dem 10.09. vorgesehen sind. Meinem Arbeitgeber wäre es nicht recht, wenn ich dafür nach 3 Wochen Arbeit gleich wieder Urlaub nehmen würde. Wäre es möglich, die 36 Tage Elternzeit, die aus der verkürzten Elternzeit meines 1. Kindes übrig sein müssten, als Verlängerung zu verwenden oder sind diese verfallen, da ich die Elternzeit zum Mutterschutzbeginn beendet hatte? Gäbe es noch eine andere Möglichkeit, bei der die Sozialversicherung erhalten bleibt? Vielen Dank!
von Schneeglöckchen2019 am 16.01.2019, 14:19