Hallo Frau Bader,
aktuell habe ich folgende Ausgangssituation:
Geburt 1. Kind im Frühjahr 2019
1 Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt
Gerne möchten wir demnächst noch ein weiteres Kind.
Jetzt ist die Frage, ist es besser die Elternzeit zu verlängern (sofern der Arbeitgeber mitspielt) und innerhalb der Elternzeit wieder schwanger zu werden, da das neue Elterngeld dann auf die Zeit der vollen Erwerbstätigkeit berechnet wird? Oder lieber wieder in den Beruf einsteigen?
Ich würde schon gerne wieder ein bisschen arbeiten, aber nicht mehr als 8 Stunden pro Woche und dies wäre ja innerhalb der Elternzeit auch möglich.
Aber wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Ich hoffe Sie können mir ein paar Tipps geben.
Vielen lieben Dank vorab.
von
Ticiana
am 04.02.2020, 12:00
Antwort auf:
Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft
Hallo,
für das EG von Kind 2 ist es egal, ob Sie in der EZ TZ arbeiten oder ohne EZ Tz.
Die Rechnung ist einfach:
1. Ermittlung der relevanten Monate -> SIe nehmen die letzten 12 Mo vor der Geburt und streichen dann alle weg, in denen Sie EG bis zum 14 Lebensmonat bekommen haben oder MG. Dann rechnen Sie immer weiter zurück, bis SIe eben 12 Monate haben, in denen das nicht der Fall ist.
2. Ermittung des EInkommnes - > eben in den ermittelten Monaten
Um so höher das Einkommen, um so höher das EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft
Für das gleiche Elterngeld muss Kind 2 auf die Welt kommen, wenn Kind 1 16/17 Monate alt ist.
Grund Monate mit Elterngeld werden bis zum 14. Lebensmonat max ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsgeld auch
Monate ohne Einkommen, also reine Elternzeit, zählen mit 0€
Mitglied inaktiv - 04.02.2020, 12:12
Antwort auf:
Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft
Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es dann egal ob ich die Elternzeit verlängere, es hat keine Auswirkungen auf das Elterngeld, richtig?
Aber was hätte dann eine Verlängerung der Elternzeit für Vorteil? Oder gibt es keinen?
Viele Grüße
von
Ticiana
am 05.02.2020, 07:54
Antwort auf:
Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft
In Elternzeit genießt du Kündigungsschutz. Und dein ursprüngliche Vertrag ist noch da. Du kannst trotzdem Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Hast eben später noch Anspruch auf deinen alten Vertrag und Arbeitsplatz.
Mitglied inaktiv - 05.02.2020, 08:02