Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, aktuell habe ich folgende Ausgangssituation: Geburt 1. Kind im Frühjahr 2019 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt Gerne möchten wir demnächst noch ein weiteres Kind. Jetzt ist die Frage, ist es besser die Elternzeit zu verlängern (sofern der Arbeitgeber mitspielt) und innerhalb der Elternzeit wieder schwanger zu werden, da das neue Elterngeld dann auf die Zeit der vollen Erwerbstätigkeit berechnet wird? Oder lieber wieder in den Beruf einsteigen? Ich würde schon gerne wieder ein bisschen arbeiten, aber nicht mehr als 8 Stunden pro Woche und dies wäre ja innerhalb der Elternzeit auch möglich. Aber wie wird dann das Elterngeld berechnet? Ich hoffe Sie können mir ein paar Tipps geben. Vielen lieben Dank vorab.

von Ticiana am 04.02.2020, 12:00



Antwort auf: Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft

Hallo, für das EG von Kind 2 ist es egal, ob Sie in der EZ TZ arbeiten oder ohne EZ Tz. Die Rechnung ist einfach: 1. Ermittlung der relevanten Monate -> SIe nehmen die letzten 12 Mo vor der Geburt und streichen dann alle weg, in denen Sie EG bis zum 14 Lebensmonat bekommen haben oder MG. Dann rechnen Sie immer weiter zurück, bis SIe eben 12 Monate haben, in denen das nicht der Fall ist. 2. Ermittung des EInkommnes - > eben in den ermittelten Monaten Um so höher das Einkommen, um so höher das EG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2020



Antwort auf: Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft

Für das gleiche Elterngeld muss Kind 2 auf die Welt kommen, wenn Kind 1 16/17 Monate alt ist. Grund Monate mit Elterngeld werden bis zum 14. Lebensmonat max ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsgeld auch Monate ohne Einkommen, also reine Elternzeit, zählen mit 0€

Mitglied inaktiv - 04.02.2020, 12:12



Antwort auf: Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft

Vielen Dank für die Antworten. Wenn ich es richtig verstanden habe ist es dann egal ob ich die Elternzeit verlängere, es hat keine Auswirkungen auf das Elterngeld, richtig? Aber was hätte dann eine Verlängerung der Elternzeit für Vorteil? Oder gibt es keinen? Viele Grüße

von Ticiana am 05.02.2020, 07:54



Antwort auf: Elternzeit verlängern im Hinblick auf 2. Schwangerschaft

In Elternzeit genießt du Kündigungsschutz. Und dein ursprüngliche Vertrag ist noch da. Du kannst trotzdem Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Hast eben später noch Anspruch auf deinen alten Vertrag und Arbeitsplatz.

Mitglied inaktiv - 05.02.2020, 08:02



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