Liebe Frau Bader,
Ich habe im Juli 2019 mein 1.Kind bekommen und Elternzeit beim AG vorerst bis Ende Oktober 2020 angemeldet, welche ich bis zum nächsten Mutterschutz gerne verlängern möchte. Ich bekomme den Höchstsatz an Elterngeld.
Nun möchte ich ca. im Juli diesen Jahres gerne erneut schwanger werden. Wie würde sich das Elterngeld zusammensetzen bzw welche Monate werden zur Berechnung hinzugezogen? Elterngeld bekomme ich bis zu ihrem 13. Lebensmonat.
Vielen Dank
von
Bebe86
am 13.02.2020, 14:51
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bis zum nächsten Mutterschutz
Hallo,
1. Verlängern geht nur mit Zustimmung ds AG.
2.Bemessungszeitraum sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit EG von Kind 1 bis zum 14.Lebenmonate und Monate mit MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bis zum nächsten Mutterschutz
Das gleiche Elterngeld gibt es wenn Kind 2 geboren wird, wenn Kind 1 16 Monate alt ist
Elterngeld wird nur bis zum 12. Lebensmonat von Kind 1 ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsgeld auch.
Das du noch länger in ElternZEIT sein willst, spielt für das ElternGELD keine Rolle
Mitglied inaktiv - 13.02.2020, 14:56
Antwort auf:
Elternzeit verlängern bis zum nächsten Mutterschutz
das problem ist, dass du weniger als 2 jahre gemeldet hattest und der AG der verlängerung nicht zustimmen muss! du musst dann ab november wie vertraglich vereinbart arbeiten. wenn der mutterschutz vorher beginnt ist alles gut. wenn er nach november beginnt kann es sein, dass du eben vor dem mutterschutz arbeiten musst und im mutterschutz selber dann nur so bezahlt wirst, wie du vor diesem gearbeitet hast.
von
mellomania
am 13.02.2020, 15:16