Hallo Fr. Bader, ich habe im Dez 2013 meine Tochter geboren und damals bei meinem AG für 2 Jahre - also bis Feb 2016 - Elternzeit genommen. Leider wurde ich aufgrund von Insolvenz im August 2014 gekündigt und bislang von der AfA freigestellt. Nun müsste ich mich im Feb bei der AfA arbeitslos melden, um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Oder bleibt der Anspruch automatisch bestehen, weil meine Tochter noch keine 3 J ist? Könnte ich die Arbeitslosigkeit umgehen, indem ich meine Elternzeit auf drei Jahre verlängere? Kann ich dies überhaupt bei der AfA tun? Ich bin außerdem wieder schwanger (noch sehr früh) und würde lieber zuhause bleiben, bevor ich mit der Arbeitsaufnahme wieder beginne. Vielen Dank für Ihre Hilfe und Zeit! JupaLa
von jupala am 22.01.2016, 13:23