Ich 1 Jahr Elternzeit beantragt. Ich möchte nun noch das 2. und 3. Jahr beim AG beantragen und im 2. und 3. Jahr 30 Stunden in der Woche Teilzeitarbeiten. Diese Teilzeitarbeit ist schon mündlich vereinbart, ich will die Elternzeit nur wegen Kündigungsschutz. Muss der AG zustimmen?
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 10:20