Frage: Elternzeit verkürzen

Hallo liebe Frau Bader, zur Zeit bin ich noch in Elternzeit. Vor der Geburt meines Sohnes habe ich beim AG Elternzeit für 2 Jahre beantragt = bis April 2011. Ich habe jetzt aber die Zusage für einen Krippenplatz ab Dezember 2010 bekommen und möchte deshalb meine Elternzeit verkürzen, so das ich ab Januar 2011 wieder arbeiten möchte. Habe ich Anspruch auf einen Arbeitsplatz ab Januar 2011? Muß der Arbeitgeber mich ab Januar 2011 wieder beschäftigen? Was kann ich machen, wenn der AG dem nicht zustimmen sollte, wegen dem Kitaplatz? Die Kollegin, die für mich eingestellt wurde, hat einen Zeitvertrag bis zum 05. Januar 2011 bekommen. Vielen Dank im vorraus für die Beantwortung. Mit herzlichen Grüßen ratzeputs

Mitglied inaktiv - 22.05.2010, 22:11



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Hallo, nein, da haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2010



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Wenn dein AG nicht zustimmt, hast du leider schlechte Karten...

Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 08:25



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