Elternzeit verkürzen oder abbrechen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verkürzen oder abbrechen?

Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich momentan noch bis 5.6.18 in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Meine Tochter wurde am 6.6.17 geboren. Durch meine erneute Schwangerschaft mit voraussichtlichen entbindungstermin am 19.6.18 fällt nun der Mutterschutz in die Elternzeit. muss ich nun die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beenden oder verkürzen? Dann bekomme ich doch zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse den arbeitgeberzuschuss oder? Vielen Dank schonmal

von Gaufrette am 27.02.2018, 18:55



Antwort auf: Elternzeit verkürzen oder abbrechen?

Hallo, Sie beenden die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss. Aufgrund der kurzen Geburtenfolge werden Sie Elterngeld in der gleichen Höhe wie beim ersten Kind bekommen und zusätzlich noch den Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2018



Antwort auf: Elternzeit verkürzen oder abbrechen?

du kannst freilich die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden mit attest. dann erhälst du die vollen mutterschutzbezüge. den rest vom ersten elternzeitjahr bekommst du zurückgespielt. bitte beachte aber, dass du für jedes kind drei teile elternzeit machen kannst. wenn du dann den rest von kind 1 nimmst, kannst du die insgesamt etwas mehr als zwei jahre nur noch in zwei zeitabschinitte aufteilen, welche geendet haben müssen, einen tag bevor das kind 8 wird. also rechtzeitig beantragen.

von mellomania am 27.02.2018, 19:27



Antwort auf: Elternzeit verkürzen oder abbrechen?

Okay, danke soweit. Kann sich denn der Arbeitgeber irgendwie quer stellen um keine Lohnfortzahlung bezahlen zu müssen? Hab ich ein Risiko?

von Gaufrette am 27.02.2018, 22:59



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