Hallo Frau Bader, Ich habe bei meinem AG ein Teilzeitwunsch von 30 Stunden die Woche für mein 2. Elternzeitjahr beantragt. Jetzt wird mir angeboten für 20 Stunden die Woche zu arbeiten. Dies ist finanziell nicht möglich. Habe ich das Recht vom 2. Elternzeitjahr zurück zutreten und wieder Vollzeit gemäß meines Arbeitsvertrages zu arbeiten ? Und welche Arbeiten kann mir mein AG im Rahmen der Elternzeit zumuten ( Umsetzung auf andere Stelle)? Vorab vielen dank Debby
von Debby77 am 02.05.2013, 14:24