Frage:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Hallo, ich hätte gerne gewusst, ob man die Elternzeit so ein halbes Jahr verkürzen kann, dann ein paar Wochen arbeiten kann und dann direkt wegen einer Schwangerschaft wieder ins Beschäftigungsverbot gehen kann?
Ich hab ja schon so einiges gelesen, also das es nicht möglich ist die Elternzeit zu verkürzen um direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Soll ja Betrug sein
von
Filterkaffee
am 23.01.2018, 22:33
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Hallo,
zunächst einmal ist eine Verkürzung der Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Wenn das klappt und Sie sind dann noch nicht schwanger, werden aber später schwanger und bekommen dann ein Beschäftigungsverbot, ist das möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2018
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Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
und das was du machst soll legal sein? frech ist es allemal. die elternzeit kann nur verkürzt werden, wenn der AG zustimmt. und ein bv bekommst du hoffentlich keines :-) sorry aber die gesetze sind zum glück so verschärft worden, dass der AG erstmal einen andren arbeitsplatz zur verfügung stellen muss, den du annehmen musst. erst wenn das alles nicht geht, dann bekommst du eventuell ein bv. und wenn es letztes mal ein medizinisches war, heißt das noch lange nicht, dass du jetzt wieder eines bekommst, da jede schwangerschaft anders verläuft. aber naja, wenn du das mit deinem gewissen vereinbaren kannst? schon arg, sorry...
von
mellomania
am 23.01.2018, 23:04
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Wenn du die Elternzeit verkürzen möchtest, brauchst du zunächst die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Wenn du bereits schwanger bist, dann läuft dies trotzdem auf Betrug hinaus, denn du rechnest mit einem Beschäftigungsverbot.
Wenn du - mit Zustimmung deines Arbeitgebers - die Elternzeit verkürzt, erst dann schwanger wirst und ggf. ein Beschäftigungsverbot erhältst, dann hast du einfach "Glück" gehabt.
von
chrissicat
am 24.01.2018, 04:48
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Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Ich werde nie verstehen wie man wegen ein paar Monaten vollen Lohn ohne Arbeit riskiert kurz nach der Elternzeit ganz ohne Job dazustehen.
Ich denke fast jeder Arbeitgeber würde bei solchen Touren (von denen ja klar ist dass sie geplant sind) versuchen den Mitarbeiter so schnell als möglich los zu werden. Die Möglichkeiten sind da vielfältig (zb unmögliche Arbeitszeiten nach der Elternzeit).
Auch wenn etwas legal ist, ist es noch lange nicht fair oder gut.
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 05:44
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Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Dank der neuen Gesetzeslage ist es ja ohnehin unwahrscheinlich, dass du sofort ein BV bekommst sondern einfach an einer anderen Stelle im Unternehmen arbeiten musst.
von
Dojii
am 24.01.2018, 08:06
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Wenn der AG der Beendigung der EZ zustimmt, man kein Betreuungsproblem von Kind 1 bekommt, es wieder mit der Schwangerschaft klappt und die Bedingungen auf Arbeit ein BV nach sich ziehen, dann geht der Plan auf.
Muss nicht aber kann klappen. Rechtlich sauber.
Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 09:38
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Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
und genau wegen sowas stellt mein Mann keine Frauen mehr ein....und das werden immer mehr Arbeitgeber sich gut überlegen.
von
littlestarling82
am 24.01.2018, 10:13
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Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
finde ich auch unfair. die, die es ehrlich machen, sind die gelackmeierten wegen solchen bescheißern. sorry aber das is so....keine worte..hoffentlich klappt überhaupt nix und sie steht dumm da.
von
mellomania
am 24.01.2018, 13:27
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Mein Gott mellomania, das ist ja schlimm mit deinem Neid...
von
Kornblume2016
am 24.01.2018, 18:37
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Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
die normale berufe haben, wo ein bv nicht geht. ich persönlich habe es nicht nötig, auf kosten andrer meine rechte durchzusetzen. haha bei weitem nicht. aber ich kenne leider eine , die es genauso macht. das hat mit neid nix zu tun. ich kann mir leisten, kinder zu haben und in elternzeit zu gehen mit elterngeld. wer das nicht kann oder meint, auf kosten der kk zu leben, bitte. aber kosche ist das nicht und ich finde es entsetzlich, dass das denen so einfach gemacht wird. wie gesagt, neid definitiv nicht.
von
mellomania
am 24.01.2018, 19:32
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Danke für die Antwort Frau Bader. Und auf die netten Kommentare von „M...“ gehe ich jetzt einfach mal nicht drauf ein. Denn ich weiß nicht, was das alles mit „ich kann mir Kinder leisten“ zu tun hat. Hier geht’s einfach ums Recht.
von
Filterkaffee
am 25.01.2018, 15:00
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?
Und ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, die meinte es wäre in Ordnung, wenn ich meine Elternzeit verkürze, obwohl ich schon schwanger bin! Ich könnte dann wieder arbeiten gehen und bei Bedarf wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die KK meinte, das wäre völlig in Ordnung!!!
von
Filterkaffee
am 25.01.2018, 15:05