Hallo, ich habe vergessen rechtzeitig die Elternzeit zu beantragen...habe anderes im Kopf gehabt. Mein Kind ist einen Monat zu früh auf die Welt gekommen (17.12.17), wenn ich richtig gelesen habe hätte ich nach 8 Wochen wieder anfangen müssen zu arbeiten, oder? Kann mich der AG jetzt kündigen, weil ich nicht arbeiten gekommen bin?
Danke
von
Mamm20Bln
am 14.03.2018, 16:01
Antwort auf:
Elternzeit vergedssen zu beantragen - Kündigung durch AG?
Hallo,
Rein rechtlich bleibt er grundlos von der Arbeit fern. Insofern kann ihr Arbeitgeber sie in der Tat kündigen.
Gehen Sie am besten direkt hin und klären Sie das mit ihm persönlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
Elternzeit vergedssen zu beantragen - Kündigung durch AG?
Wenn dein Kind einen Monat zu früh auf die Welt gekommen ist, müsste sich deine nachgeburtliche Mutterschutzfrist auch um einen Monat verlängert haben.
Aber auch die Zeit ist jetzt um.
Wenn du also (immer noch) keine Elternzeit beantragt hast, solltest du dich schnellstmöglich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und ihn über deine Lage informieren.
Wenn du dich einfach nicht meldest, dann kann es tatsächlich zu einer Kündigung kommen.
von
Dojii
am 14.03.2018, 16:06
Antwort auf:
Elternzeit vergedssen zu beantragen - Kündigung durch AG?
du benötigst vom krankehaus eine frühgeburtsbescheinigung, die berechtigt, dass du 12 wochen nach der geburt erst zu arbeiten hast. hat sich dein AG denn gemeldet bei dir? kläre ihn schnell über deine situation auf, vielleich kann man es kulanterweise als unbezahlte freistellung laufen lassen bis deine elternzeit beginnen kann, wenn du sie sofort!! mitteilst. hatten wir bei uns auch schon. auch kindergeld musst du schnellstmöglich beantragen, da dies nur bedingt rückwirkend möglich ist.
von
mellomania
am 14.03.2018, 19:07
Antwort auf:
Elternzeit vergedssen zu beantragen - Kündigung durch AG?
Der berechnete ET wäre gewesen: 17.01. - richtig?
Das Kind kam 4 Wochen zu früh. Wenn es eine Frühgeburt war, und das KKH das bescheinigt hat, dann dauert die nachgeburtliche Mutterschutzfrist 12 Wochen. Und die nicht genommene vorgeburtliche Frist wird hinten angehängt. Das wären dann 12+4=16 Wochen ab ET, dh. die Mutterschutzfrist dauert noch bis 8.April. Die Elternzeit musst du 7 Wochen vorher beantragen, das wäreder 25.02. gewesen. Aber wenn dein AG mitmacht, dann kannst du es ja versuchen. Andere Möglichkeit, vielleicht jetzt alten Urlaub nehmen und dann anschließend die elternzeit beginnen.
Kümmere dich bitte um die Bescheinigungen und schau ob du bis 8. April Mutterschutzgeld bekommst. Das steht dir ungefähr schon zu, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 19:52