Frage: Elternzeit unterbrochen

Hallo Frau Bader, da meine SS-Vertretung kurzfristig gekündigt hat, bin ich auf Bitten und Betteln meines Chefs von heute auf morgen wieder für 2 Tage an meinen alten Arbeitsplatz arbeiten gegangen. Eigentlich hatte ich noch bis zum Frühjahr Elternzeit beantragt. Leider hat die Firma es nicht geschafft mir vor Arbeitsantritt einen neuen Arbeitsvertrag vorzulegen - auf das Drängen meines Chefs und das des Betriebsleiters habe ich 6 Wochen ohne Vertag gearbeitet. Jetzt liegt der Vertrag mir endlich vor, ich bin jedoch mit den Bedingungen absolut nicht einverstanden (es gab inzw. eine neue Betriebsvereinbarung /Tarifabschluß - danach würde ich mehrere Tarifgruppen runtergestuft) und möchte zu den Bedingungen dort nicht arbeiten. Hätte ich den Vertrag rechtzeitig bekommen, hätte ich dort nicht wieder angefangen. Wenn ich jetzt nicht unterschreibe, tritt in diesem Fall wohl mein Anspruch auf den Rest Elternzeit wieder ein? Oder ist das jetzt problematisch, weil ich ja die Arbeit angetreten habe und auch schon Geld bekommen habe? LG und Danke Leo13

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 21:33



Antwort auf: Elternzeit unterbrochen

Hallo, laut Gesetz muss bei Teilzeit zu alten Bedingungen weiter gearbeitet werden. Unterschreiben Sie den vertrag nicht und teilen Sie dem AG mit, dass Sie unter Unkenntnis der Änderungen gearbeitet haben und dem nicht zustimmen. In EZ zurück geht nur mit Frist 8 Wo. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2006



Antwort auf: Elternzeit unterbrochen

noch ein kurzer Nachtrag: ich habe natürlich noch einen bestehenden Vertrag mit der Firma. Da jetzt die Arbeitszeit jedoch nur 2 Tage betragen soll und außerdem die tarifliche Runterstufung beinhaltet habe ich jetzt einen sog. Änderungsvertrag bekommen. LG nochmal Leo13

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 21:58



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