Sehr geehrte Frau Bader,
ich versuche gerade meine Elternzeit zu planen und hänge an einem Punkt.
Mein Plan ist, vom 1. bis 12. Monat Elternzeit zu nehmen und danach wird mein Mann 2 Monate in Elternzeit gehen. Ich möchte im Anschluss zunächst noch ein paar Monate in Teilzeit arbeiten.
Muss ich für meine geplante Teilzeit weiter Elternzeit bei meinem AG beantragen oder läuft das anders?
Mein eigentliches Problem: Da ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot durch meinen AG bekommen habe bleibt viel Urlaub übrig. 4 Wochen soll ich im Anschluss der Elternzeit aufbrauchen. Ist es möglich, nach der Elternzeit einen Monat normal den Urlaub unter meinen alten Gehalt zu nutzen und erst dann im Anschluss in die Teilzeit zu gehen? Ich möchte ungern meinen Urlaubsanspruch aus Vollzeit nur mit Teilzeit bezahlt bekommen.
von
suse1985
am 12.02.2020, 22:22
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen?
Hallo,
Sie können am besten TZ in EZ arbeiten (auch parallel mit Ihrem Mann). Und auch zwischendrin einen Monat Paus machen und Urlaub nehmen (dann sind zwei von drei Abschnitten aufgebraucht). Beantragen Sie das alles aber direkt!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen?
die Frage ist, was dein plan für die zukunft ist. wenn du außerhalb der elternzeit teilzeit arbeitest, muss dir bewusst sein, dass dein vollzeitvertrag futsch ist. also wenn du elternzeit machst, danach den urlaub aus der vollzeit abbaust un dann teilzeit weitermachst ist eben der vollzeitvertrag verloren, da du einen neuen über eine teilzeit abschließt. wenn dir das nicht wichtig ist, dass der vollzeitvertrag noch steht, dann kannst du dies machen. beachte aber, dass es vorteile hat, wenn du die elternzeit laufen lässt und teilzeit mit bis zu 30 h arbeitest. dann ist 1. dein vollzeitvertrag noch da und 2. könntest du, wenn das eure planung ist, diese elternzeit auf einen tag vor einem neuen mutterschutz beenden, sollte einer in der ez beginnen. du erhieltest dann in der mutterschutzzeit bezüge aus der vollzeit. wenn du fix aut tz änderst, wirst du dauerhaft, auch in einem enventuellen neuen mutterschutz, in tz bezahlt.
von
mellomania
am 12.02.2020, 22:31
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen?
Eigentlich möchte ich schon auf Nummer Sicher gehen und Elternzeit in Teilzeit machen, um eben nach ein paar Monaten meine Stunden wieder zu erhöhen. Deshalb die Frage, ob ich die Elternzeit für einen Monat unterbrechen könnte.
Überlege gerade eine zweite Variante: Mutterschutz, dann 1 Monat keine Elternzeit mit Urlaub und erst ab dem 4. Lebensmonat meine Elternzeit beginnen. Spricht da etwas dagegen?
von
suse1985
am 13.02.2020, 12:46
Antwort auf:
Elternzeit unterbrechen?
theoretisch ginge das, weil du nach der geburt vier monate kündigungsschutz hast. heißt obwohl du ohne ez vollzeit bezahlt wirst den einen monat darf dir der AG icht kündigen. du musst aber die elternzeit, die dann nach den vier wochen beginnt, mit der frist von 7 wochen davor trotzdem rechtzeitig melden. vergiss nicht, du erhälst vollgehalt den monat. kläre das mit der elterngeldstelle ob das kollidiert und angerechnet wird.
von
mellomania
am 13.02.2020, 13:22