Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 26.02.2009 geboren. Davor habe ich vollzeit gearbeitet. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und angekündigt, dass ich nach etwa einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten mochte. Ab April 2010 arbeite ich wieder 20 Stunden pro Woche. Leider wird mein Freund (und der Vater meines Kindes, der auch seine 2 Partnermonate hatte) ab dem 01.07.2010 arbeitslos. Damit haben wir beide nicht gerechnet. Da ich eine gute und sichere Arbeitsstelle habe. überlegen wir uns dass ich dann mehr arbeite. Dazu habe ich zwei Fragen: 1) ich darf ja max. 30 Stunden in der Eternzeit arbeiten. Habe ich einen Anspruch auf eine Erhöhung der vereinbarten 20 Stunden auf 30? 2) eigentlich wäre eine Vollzeitarbeit noch sinnvoller als 30 Stunden pro Woche. Dann muss ich meine Elternzeit beenden. Ich habe zuerst volle 3 Jahre beantragt (mit Teilzeit) und möchte das jetzt ändern, darf ich das überhaupt? Geht mir dann die restliche Zeit (das wären etwa 18 Monate) verloren, oder darf ich sie dann später (zB bei der Einschulung oder wenn mein Freund eine Arbeitstelle findet) fortsetzen? Bevor ich mit meiner Vorgesetzten spreche, würde ich gerne wissen was gesetzlich erlaubt ist bzw. worauf ich Anspruch habe. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Irena Otasevic
Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 20:05