Elternzeit unterbrechen bzw. verfällt die restliche Zeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit unterbrechen bzw. verfällt die restliche Zeit

Hallo, ich bin momentan in der Elternzeit bis Dezember 2004. Im Mai erwarte ich mein 2 Kind. Verfällt die restliche Elternzeit von meinem ersten Kind oder kann ich die später noch nehmen?? Oder geht das nur wenn ich noch ein ganzes Jahr Elternzeit übrig habe?? Die 2. Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt. Muss ich wegen der Elternzeit auch noch etwas tun??? Vielen Dank Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 21.11.2003, 14:41



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen bzw. verfällt die restliche Zeit

Hallo, ja, die Zeit verfällt, es sei denn, man nimmt sie mit Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. Sie müssen neu EU beantragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2003



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen bzw. verfällt die restliche Zeit

Hallo, also wenn mein Arbeitgeber damit einverstanden ist, dann kann ich den restlichen EU (der Rest vom 3 Jahr) noch später nehmen. Ich dachte das wäre gesetzlich so, daß man jetzt bis zum 8 Lebensjahr den Urlaub nehmen kann?? Ich bin mir nur nicht ganz sicher, da das 3.Jahr ja dann bereits angefangen, ob mir das restliche halbe Jahr auch noch zustehen würden??? Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 22.11.2003, 11:25



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen bzw. verfällt die restliche Zeit

Hallo! Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dem zuzustimmen ! Also wenn er nein sagt hast du Pech gehabt ! Mit dem Ausparen der Zeit ist es so man kann BIS zu 12 Monate aufsparen -es können aber auch weniger sein ! Liebe Grüße Sandra

Mitglied inaktiv - 22.11.2003, 12:20



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