Frage:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Sehr geehrte Frau Bader,
über ähnliche Fälle wie meinen, habe ich zwar schon gelesen, dennoch konnte ich keine befriedigende Antwort finden. Mein Fall:
Ich arbeite im Gesundheitswesen und habe Beschäftigungsverbot, sobald ich meinem AG meine Schwangerschaft offiziell mitteile. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Mein erstes Kind ist nun 10 Monate alt und allen Anschein nach, bin ich nun wieder schwanger. Ich habe die letzten drei Monate auf 450 Euro Basis in meinem Beruf gearbeitet. Dürfte ich nun meine Elternzeit vorzeitig unterbrechen und meine Vollzeitstelle wieder antreten? Mein AG müsste mir ja dann Berufsverbot erteilen und Mutterschaftslohn + Mutterschaftsgeld bezahlen. Ist das rechtens, wenn mein Arbeitgeber über alles in Kenntnis gesetzt wurde und er mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden wäre?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Kristina
von
Krike
am 13.02.2019, 12:00
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Hallo,
das gerne immer wieder diskutierte Thema.
Laut Gesetz ist es möglich die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dies, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hier streitig ist, ob es auch möglich ist, wenn man direkt in ein Beschäftigungsverbot geht. Man kann die Ansicht vertreten, dass das zulässig ist, da der Arbeitgeber ja weiß worauf er sich einlässt.
Auf der anderen Seite ist es ja aber nun so, dass große Teile des Mutterschaftslohn durch die Krankenkasse bezahlt werden und ich immer noch die Frage sehe, ob dies strafrechtlich von Relevanz ist.
Ich bleibe deshalb immer noch bei der Meinung, dass ich es niemandem rate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2019
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Der Lohn im BV wird von der Krankenkasse getragen und der hast du ja auch deine Elternzeit mitgeteilt. Wenn du jetzt also mit deinem AG "gemeinsame Sache" machst, könnte die Krankenkasse schon fast in Richtung Betrug argumentieren.........
von
KielSprotte
am 13.02.2019, 12:06
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
gar nix mehr
Erst EZ dann wieder schwanger und schwupps können sie plötzlich vollzeit wieder arbeiten .....
Mitglied inaktiv - 13.02.2019, 12:39
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Das BV setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeiten gehen könntest. Hättest du denn einen Betreuungsplatz für dein Kind um deinen Vertrag wieder erfüllen zu können?
Bisher galt ja, dass mann die Elternzeit nicht vorzeitig beenden darf um ein BV in Anspruch zu nehmen. Jetzt gab es ja dazu nun auch schon gegenteilige Aussagen - von daher mal abwarten, was Frau Bader dazu sagt.
Aber der AG kann dir nicht jetzt schon ein BV erteilen. Dazu musst du erst mal offiziell die EZ beenden und deinen Job antreten.
Es bleibt dabei: BV gibt es nur, wenn du auch wirklich arbeiten gehen könntest. Und zwar die gesamte Schwangerschaft über. Schließlich könnte der AG ja doch noch einen Ersatzplatz für dich finden und du müssten morgen wieder anfangen zu arbeiten.
Falls du jetzt sagst "macht er aber nicht" - mag sein, dennoch kann die Kasse auf die Idee kommen, mal nachzuhaken, ob denn immer noch die Voraussetzungen für ein BV gegeben sind - also zB Betreuung. Die möchten nämlich eher nicht zahlen ohne es wirklich zu müssen.
von
cube
am 13.02.2019, 13:22
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Die Elternzeit kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden.
Wenn er dem zustimmt und dir danach ein rechtmäßiges BV ausspricht, weil er dir keine Ersatztätigkeit anbieten kann, dann ist das ja seine Entscheidung gewesen.
Ein automatisches BV gibt es aber nicht, der Arbeitgeber muss seit 2018 offiziell prüfen, ob deine Arbeit gefährlich ist und er absolut keine andere gefahrlose Arbeitsstelle für dich anbieten kann.
Das BV kann auch nur ausgestellt werden, wenn du auch arbeitsfähig bist, sprich vor Allem eine Betreuung deines Kindes für die Arbeitszeiten nachweisen (!) kannst.
Ich würde dann nur damit rechnen, dass die Krankenkasse das Ganze auf Herz und Nieren prüft, weil es ja schon sehr grenzwertig ist und man eine gewisse Betrugsabsicht an der Allgemeinheit, die ja das BV letztlich bezahlt, nicht absprechen kann, falls du das vorher mit deinem Arbeitgeber gezielt absprichst.
Das Alles betrifft aber nur die Zeit BIS zum Mutterschutz.
AB dem Mutterschutz kannst du deine Elternzeit einseitig, ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden und bekommst dann Mutterschaftsgeld und vollen Arbeitgeberzuschuss während der 6 Wochen vor und den 8 Wochen nach Geburt.
von
Dojii
am 13.02.2019, 13:34
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Danke schon mal für eure Antworten!
Ich hätte, ebenso wie bei meiner ersten Schwangerschaft, Berufsverbot und es könnte mir kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden. Die Betreuung meines Kindes, wäre auch kein Problem. Ich hätte auch nur Bedenken, dass es Betrug ist, da ich ja zu dem Zeitpunkt, an dem ich meine Elternzeit vorzeitig beenden und in mein Arbeitsverhältnis zurückkehren möchte, bereits wusste, dass ich schwanger bin und nicht werde arbeiten dürfen. Ich möchte weder mich noch meinen AG in Schwierigkeiten bringen. Andererseits finde ich es nicht richtig, dass ich, bedingt durch das Berufsverbot , finanziell benachteiligt werde, wenn ich während meiner Elternzeit schwanger werde, bevor ich meine Rückkehr schriftlich kund getan habe. Hätte ich kein Berufsverbot, hätte ich ja die Möglichkeit, während meiner zweiten Schwangerschaft Geld zu verdienen in meinem Beruf. Das bleibt mir so verwährt, wenn ich keinen Mutterschaftslohn bezahlt bekomme.
Sehr kompliziert!
Grüße
Kristina
von
Krike
am 13.02.2019, 13:47
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
dass du schwanger bist.
Dein AG muss ja zustimmen dass du.wieder vollzeit arbeiten möchtest. Da wird die KK ja hellhörig. Schließlich bezahlt sie ja deinen Lohn da
Deinen 450 € job bekommst dz doch weiter bezahlt, wenn du jetzt ein BV bekommst
Und für volles Mutterschaftsgeld beendest du deine 1. EZ auf einen Tag vor neuem Mutterschutz. Dann lebt dein alter Vertrag auf
Mitglied inaktiv - 13.02.2019, 13:56
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
und du wirst auch nicht benachteiligt. DU hast die elternzeit gemeldet und arbeitest nur 450 euro basis. nicht wer anders, sondern DU. es geht in richtung betrug, da der AG durchlaufender posten ist. er erhälst das Geld, das er dir zahlt, ja von der umlagekasse zurück. dann geh vollzeit arbeiten und wenn du dann schwnager wirst und ein bv erhälst ist alles ok. aber die EZ zu unterbrechen, in dem wissen, keinen tag zu arbeiten, nur um geld zu erhalten in einem bv ist einfach nicht rechtens. selbst wenn der AG zustimmt. da eben die KK mit drinhängt und der steuerzahler. und von benachteiligung kann doch keiner reden.
von
mellomania
am 13.02.2019, 14:17
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
@mellomania
Wenn die Fragestellerin bereits ein BV hätte (bspw. - warum auch immer - von der FA) und im vollen Wissen ist, dass sie gar nicht arbeiten DARF, würde ich dir zustimmen.
Wenn sie aber - wie hier - noch keines hat, die Elternzeit beenden möchte und der AG zustimmt, dann sehe ich das anders:
Es ist NICHT die Aufgabe der werdenden Mutter zu wissen oder gar zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine ungefährliche, passende Stelle bereitstellen kann oder eben ein BV aussprechen muss. Das ist einzig die Aufgabe des AG und wenn der nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit feststellt, dass er doch keinen ungefährlichen Arbeitsplatz anbieten kann, dann ist das sein "Problem" und nicht das der Frau.
Sie hat ihre Arbeitskraft wie vereinbart zur Verfügung gestellt, der AG kann diese aber nicht einsetzen.
von
Dojii
am 13.02.2019, 14:50
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Wozu so kompliziert und in kauf nehmen das das ganze auffliegt?
Du arbeitest scheinbar aktuell schon weider in TZ innerhalb der EZ, mit dem Minijob. ich gehe also davon aus das du EG Plus beziehst, wenn nicht wäre das mit einem TZ-Job und Basis-EG verdammt doof.
Kind1 ist gerade mal 10 Monate alt, die Frühschwangerschaft scheinbar schon sicher. heißt du bist also mindestens schon in der 5ten oder 6ten SSW, evtl sogar schon weiter.
Für das zweite Kind wird geschaut was du in den letzten 12 Monaten bei Basis-EG verdient hast, bei EG Plus was es in den 14 Monaten vorher war, Diese Zeit wird genau wie der Mutterschutz ausgeklammert. Geburtstermin wird also wo im Oktober liegen, Mutterschutz je nachdem im September, evtl sogar schon im August beginnen. Bei Basis-EG endet das im April oder gar erst im Mai, je nachdem wann dein erstes Kind geboren wurde. Bei EG Plus sogar erst 2 Monate später. Hieße also im schlechtesten Fall hättest du Mai, Juni, evtl noch August mit 450 € in der Berechnung für das neue EG, im besten Falle sogar gar keinen Monat wo nur der 450 € Job gewertet wird für das neue EG. Dazu kommt noch das es solange das ältere Kind noch keine 3 Jahre alt ist, noch 10% Geschwisterbonus gibt. Selbst wenn es also 1-2 Monate gibt wo nur der Minijob gerechnet wird, sollten der Unterschied beim zweiten Kind nicht riesig werden. Ist es das dann wert sich da derartig in Gefahr zu geben das das ganze auffliegt?
Was du machen solltest, dein dein AG mit das du wieder schwanger bist sobald der Arzt es bestätigt hat. Der prüft dann ob BV ja oder nein. Kommt er zur Auffassung, ja BV, dann stellt er das eben über den 450 € Job aus. Kommt es nicht in Frage, musst du eben weiter arbeiten. Zum neuen Mutterschutz beendest du dann die laufende EZ und dann bekommst du den vollen Mutterschaftslohn den du auch beim ersten Kind bekommen hast. Nur so als Rat, statt wie gesagt da in kauf zu nehmen das es eben doch Ärger gibt, zumal der Mehrwert eher gering ist wie ich dir oben errechnet habe.
von
Felica
am 13.02.2019, 15:44
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Danke euch!
Ich erhalte Basis Elterngeld und arbeite seit Dezember auf 450 Euro Basis. Das wird ja mit dem Elterngeld verrechnet, ich arbeite also quasi für umsonst aktuell. Das mache ich, weil ich meinem Chef etwas helfen und selbst nicht ganz rauskommen wollte. Die Frage ist, wird das, was ich jetzt in der Elternzeit verdiene, also die 450 Euro als Bemessung für das Elterngeld des zweiten Kindes genommen? Dann wäre es doch geschickter dieses Arbeitsverhältnis jetzt zu kündigen ,auch wenn ich dann keine Lohnfortzahlung durch das Berufsverbot bekomme. Dann würde das Elterngeld fürs zweite Kind auf Grundlage meiner Vollzeittätigkeit vor der ersten Schwangerschaft berechnet werden?
von
Krike
am 13.02.2019, 16:04
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Du kannst die 450 € berücksichtigen lassen, oder du lässt die Monate ausklammern. was aber ziemlich dämlich wäre, denn dann würde statt des VZ-Gehaltes vom ersten Kind, nur die 450 € berücksichtigt werden. Ausklammerung musst du meines Wissens nach selbst beantragen, darauf würde ich also verzichten.
Ich hätte aber schon längst auf EG Plus gewechselt, einfach weil du sehr, sehr viel Geld gerade verschenkst. Blöde ist halt, nachträglich geht das nicht mehr. Würdest du EG Plus beziehen, würdest du wahrscheinlich ohne Anrechnung die 450 € dazu verdienen können. oder nur einen Bruchteil an Kürzung in Kauf nehmen müssen.
von
Felica
am 13.02.2019, 16:14
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Der Mindestsatz wird doch gar nicht gekürzt?
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2019, 09:45
Antwort auf:
Elternzeit unterbechen,trotz Schwangerschaft und BV möglich?
Wie kommst du auf Mindestsatz?
Der würde natürlich nicht gekürzt werde.
von
Felica
am 14.02.2019, 12:14