Hallo,
meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit. Ich als Ehemann will mit meiner Frau die Elternzeit wechseln. Mir ist bekannt, das ich dies 7 Wochen vor Beginn meinem Arbeitgeber mitteilen muss.
Ich will die Elternzeit von meinem Sohn nehmen welcher am 24.06.2014 geboren ist. Diese würde am 23.06.2017 enden. Unsere Tochter ist am 16.04.2012 geboren. Ich möchte auch den Rest dieser Elternzeit an meine "Anhängen". Für die Elternzeit meines Sohnes gestaltet sich dies unkompliziert. Es kann uns aber niemand eine Antwort geben ob ich als Vater auch einen Anspruch auf die "Rest-Elternzeit" meiner Tochter habe.
Nach einem neueren Urteil ist es möglich die Elternzeit des Erstgeborenen hinten "anzuhängen" ist diese aber auch (auf mich als Vater) übertragbar?
Kann uns hier jemand die Frage beantworten??
Vielen Dank
von
ChrisSilv
am 01.06.2016, 20:30
Antwort auf:
Elternzeit und zwischen den Eltern aufteilen auch für das 2. Kind
Hallo,
Sie können mit Zustimmung des AG bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. dranhängen. Einen Anspruch gibt es nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2016
Antwort auf:
Elternzeit und zwischen den Eltern aufteilen auch für das 2. Kind
Nö, einen "Restanspruch" hast Du nicht. Da die Elternzeit nicht übertragbar ist auf eine andere Person.
Du hast aber einen EIGENEN Anspruch auf Elternzeit. Völlig egal wie viel die Mutter schon genommen hat oder wie sie diese gestaltet.
Nur das Elterngeld wird eben unter euch aufgeteilt - aber das ist ja eh durch.
Beide Elternteile haben JEWEILS bis zu 3 Jahre Anspruch auf EZ bzw genauer gesagt bis zum 3ten Geburtstag. Wenn man das vorher meldet, dann kann man auch auch das 3te Jahr übertragen (in euren Fall da vor 2015 geboren) lassen bis zu Einschulung. Und genau das würde ich dann der Mutter auch empfehlen wenn sie jetzt bereits wieder arbeiten will.
Sollte sie damals das 1 Jahr für die Tochter sich gesichert haben, dann kann sie das auch noch nehmen. Ich gehe mal von einem Jahr aus wegen Mutterschutz für den Sohn - falls sie diesen damals genommen hat. Sonst ist es weniger wie ein Jahr Restzeit.
Für euren Sohn sollte das gehen, für eure Tochter nicht außer Du hattest es wie gesagt schon vorher so gemeldet.
Mitglied inaktiv - 01.06.2016, 21:42