Hallo,
ich erwarte zur Zeit mein erstes Kind und habe ein vom Arbeitgeber verordnetes Beschäftigungsverbot, ist bei uns Standard. Ich werde für zwei Jahre Elternzeit einreichen. Meine Frage lautet: Wenn ich zum Ende der Elternzeit wieder schwanger würde, würde ich dann nach der Elternzeit wieder direkt ins Beschäftigungsverbot fallen? Bei vollen Gehaltsausgleich das mir nach meinen pausierten Arbeitsvertrag zu stehen würde? Wie würde sich mein Elterngeld dann berechnen?
Hoffe sie können meine Fragen folgen.
Vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 14:56
Antwort auf:
Elternzeit und schwanger?
Hallo,
ein BV kann nur der FA aussprechen, nicht der AG.
Ich kann also nicht beurteilen, ob Sie wieder ein BV erhalten (wohl ja, wenn Sie zB in einer Chemiefabrik arbeiten).
AUf das EG hat das BV keine Auswirkunegn, Sie bekommen das gehalt ja auch weiter.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2009
Antwort auf:
Elternzeit und schwanger?
Hallo.
Ich hatte bei meinem ersten kind 1 jahr elternzeit genommen und bin während der elternzeit wieder schwanger geworden. Meine elternzeit lief im März 08 aus und im Mai 08 kam mein zweiter sohn.
Ich habe aufgrund des Beschäftigungsverbotes nach der Elternzeit genauso viel geld vom AG bekommen wie bei meiner ersten ss mit beschäftigungsverbot. Also normalerweise dürfte sich dann an dem Geld nichts ändern.
LG
Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 22:10