elternzeit und neue schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: elternzeit und neue schwangerschaft

Hallo, also fpgendes problem: ich wäre noch bis zum 26.01.06 in elternzeit ( mit unserem 2. Kind) nun bin ich jedoch wieder in der 32 SSW und möchte auch diesesmal elternzeit in anspruch nehmen.nun würde diese elternzeit ja Mite november beginnen (Et ist 19.9.) das heißt vom meiner jetzigen eltenzeit gingen mir 3 monate verloren, kann ich diese zeit dann aufsparen und im anschluß an die neue elternzeit nehmen? odern kann mein mann diese drei monate übernehmen denn männer können doch aúch elternzeit nehmen wenn die frau dies nicht in anspruch nimmt? also ich meine wenn ich nun bescheid gebe, daß ich für meinen jetzigen sohn ab november keine elternzeit mehr nehme bzw. ab oktober, weil ich da ja in mutterschutz bin? ist irgendwie schrekclich komplieziert aber es heißt ja es dürfen einer mutter durch erneute schwangerschaft keine nachteile entstehen und die würden mir je entstehen wenn diese 3 bzw. 4 monate verfallen würden. für ihr hilfe wäre ich sehr dankbar. MFG Claudia

Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 14:38



Antwort auf: elternzeit und neue schwangerschaft

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2005



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