Guten Tag Frau Bader ,
Meine Frage lautet :
Hat ein Kind auch während der Elternzeit ein Anrecht auf einen Kita - Platz ?
Ich meine gelesen zu haben, dass man eine Anrecht auf einen Kita Platz hat für Kinder ab einem Jahr unabhängig davon ob man arbeitslos oder in Elternzeit ist . Da eine Kita ja nicht nur allein zur Betreuung dient sondern auch die Entwicklung in hohem Maße fördert ( bildungsauftrag)
.
Ich habe die Option nächstes Jahr schon einen Kita platz zu bekommen und könnte in meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber dann einer Teilzeitbesachäftigung nachgehen dh. somit meine Elternzeit um 1 Jahr verkürzen ..
Denken sie es gibt da Probleme da ich ja offiziell noch 1 Jahr hätte in dem ich zuhause bleiben könnte ?
Mein Mann geht Vollzeit arbeiten.
Die Dame vom Jugendamt meinte, dass man sogar einen Vollzeitbetreuungsvertrag in der Elternzeit bekommen kann .. ist das richtig? Ich dachte den bekommen nur Vollzeitbeschäftigte deren Elternzeit vorrüber ist ?
Liebe Grüße
von
Sternschnuppe300
am 28.10.2019, 18:26
Antwort auf:
Elternzeit und gleichzeitig Kita Platz ?
Hallo,
hat man ab dem ersten Geburtstag - aber nur in dem Umfang, den man ihn braucht, mind. halbe Tage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Elternzeit und gleichzeitig Kita Platz ?
Ja, aber nur über den benötigten Zeitraum, mindestens aber über halbe Tage. In einigen Gegenden auch in VZ ohne nachweis der benötigten Zeiten.
Aber warum verkürzt du deine EZ? Mach das bloß nicht und spreche auch nicht davon das du diese verkürzen willst. Den du willst ja eben TZ innerhalb der EZ arbeiten. Das darfst du und das bietet sich auch an, denn dann kann man dir nicht so einfach kündigen. Dein VZ-Vertrag ruht weiterhin. Verkürzt du dagegen die EZ und fängst dann in TZ an, ist der VZ-Vertrag futsch und man kann dir sofort kündigen. Also wichtig, du arbeitest in TZ innerhalb der EZ und genau dafür machst du auch einen Vertrag bzw einen Zusatz zu deinem bestehenden!
von
Felica
am 28.10.2019, 19:25
Antwort auf:
Elternzeit und gleichzeitig Kita Platz ?
Wir wären froh, wenn wir unsere 22 freien Krippenplätze noch vergeben könnten :-D.
Es kommt auf die Region an, bei uns gibt es genug Plätze, also bekommt auch jeder der will einen Platz. Ganz egal ob die Eltern tatsächlichen Bedarf haben.
Glaub der Frau vom Jugendamt ruhig.
von
HeyDu!
am 28.10.2019, 21:39
Antwort auf:
Elternzeit und gleichzeitig Kita Platz ?
Das hat nichts mit VZ-Arbeit zu tun. Wenn du TZ arbeitest und deine AZ so liegen, dass du VZ brauchst, hast du auch Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Und viele Kitas vergeben auch nur Ganztagsplätze.
Ein Kitaplatz steht dir theoretisch ab dem 1.Geburtstag deines Kindes zu für mind.5 Std./tgl.. Wie die Std. aufgeteilt sind ist verschieden. Ich kenne Kitas da sind diese von 7-12 Uhr, oft von 8-13 Uhr oder von 9-14 Uhr. Es gibt Kitas, da kann das frei entschieden werden.
Da es leider einen Kitaplatzmangel gibt würde ich einen Kitaplatz annehmen, auch wenn er noch nicht sofort gebraucht wird. Ggf. kann er, gerade wenn er zu August hin ist, noch um 1-2 Mon. nach hinten gezogen werden (es können nicht alle Kd. zeitgleich eingewöhnt werden), es bleibt Zeit zum eingewöhnen (Kd. sind da verschieden, 4 Wochen sollten eingeplant werden, 2-3 Mon. sind besser). Und schon ist ein halbes Jahr vorbei.
Und wie du schon schreibst, die Kita dient nicht nur der Betreuung, sondern auch die Förderung der Entwicklung.
Und fraglich bleibt, ob du überhaupt einen Platz bekommst.
Mein Neffe sollte mit spätestens 14 Mon. in die Kita. (Er wurde im Juli 1.) Einen Platz bekommen hat er mit gerade 2 und weil nicht alle Kd. zeitgleich eingewöhnt werden können, ist er erst seit Okt. da. Das ging jetzt auch nur, weil seine Mutter mit Baby in EZ ist. Ablehnen des Platzes möglich, doch niemand konnte sagen, ob er zu Aug.20 wieder einen bekommen hätte. Und die Zeit ohne Kitaplatz wurde mit Großeltern und Tante überbrückt.
von
Ani123
am 29.10.2019, 00:03
Antwort auf:
Elternzeit und gleichzeitig Kita Platz ?
Hi,
Dein Kind (nicht du) hat ab dem ersten Geburtstag ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz in Teilzeit - laut Gesetz. Arbeitende Eltern haben an sich ein Recht auf einen Betreuungsplatz nach ihren Arbeitszeiten...da gibt es auch ein Urteil aus Aachen aus 2018(?). M.W. steht das aber in keinem Gesetz, sondern ergibt sich nur aus diversen Urteilen.
De facto gibt es dann aber bei Platzmangel eine Sozialauswahl: da kommen Arbeitslose und Alleinerziehende vor Ehepaaren, bei denen es um einen zweiten Arbeitsplatz geht. Im Zweifel muss man sich den passenden Platz erklagen.
von
drosera
am 29.10.2019, 14:35