Hallo, ich bin festeingestellt in einem Altenheim und habe bis 7.11.2010 Elternzeit, nun bin ich auf mein 2.Kind schwanger und werde im Juni voraussichtlich entbinden. Wie ist es mit der Elternzeit muß ich es beantragen nach der Entbindung oder vor Ablauf des Elternzeites auf's 1.Kind.
Und wie schaut es mit dem Elterngeld aus, ich habe nicht gearbeitet durch die Elternzeit für's 1.Kind, wie und wonach wird das Elterngeld berechnet, nach dem Lohn was ich vor der Geburt auf's 1.Kind erhalten habe?
Und habe ich Anspruch auf's Mutterschaftsgeld?
Bißchen lang geworden, sorry....Danke Ihnen aber schonmal für Ihre Antworten.
LG Aysecan
Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 22:33
Antwort auf:
elternzeit und elterngeld
Hallo,
1. Sie kònnen die alte EZ auslaufen lassen oder mit der neuen beginnen. Wichtig ist dabei die Mitteilung an den Ag.
2. Es wird die Zeit der EZ genommen. Meist bekommt man den Mindestsatz + Geschwisterbonus
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2010
Antwort auf:
elternzeit und elterngeld
Hallo
Wie weit sind denn die Geburten auseinander ?
Wenn sie bis 12 Monate auseinander sind, bei Alleinerziehenden 14 Monate, dann bekommst Du das gleiche Elterngeld wie beim 1.
hattest Du zwischen Elterngeld und Elterngeld Leerlauf, dann zählen diese Monate als Nullrunde und viele landen dann beim Sockelbetrag von 300 Euro.
Wegen Mutterschutzgeld weiss ich leider nicht, da Du ja noch im Erziehungsurlaub bist.
Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 22:39
Antwort auf:
elternzeit und elterngeld
Meine kleine Tochter ist 29Monate jung.
Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 20:55
Antwort auf:
elternzeit und elterngeld
Dann wird es nur der Sockelbetrag sein von 300 Euro, das ist sicher.
Mutterschutzgeld weiss ich aber nicht, aber da kann die Krankenkasse bestimmt Auskunft geben.
Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 22:28
Antwort auf:
elternzeit und elterngeld
Hallo!
Elterngeld ist Minimum dann 300 €, allerdings bekommst du einen Geschwisterbonus von 75 oder 80 €.Mutterschaftsgeld steht dir zu und zwar 13 €/Tag während des Mutterschutzes, habe da bei der KK nachgefragt, allerdings arbeite ich auch als Minijoberin, bin aber freigestellt, von daher würde für dich da wohl das gleiche zählen, allerdings fällt der Arbeitgeberanteil weg!
Mitglied inaktiv - 28.03.2010, 11:33