Habe mal eine Nachfrage für meine Bekannte:
Sie ist zur Zeit ALG1-Empfängerin bis 30.06 (wäre der Anspruch). Sie geht aber ab 01.06 in Mutterschutz, bleibt also ein Restanspruch. Nach dem Mutterschutz gegt sie 2 Jahre in Elternzeit (monatl. 150 Euro). Nun die Frage: Hat Sie nach der Elternzeit wieder Anspruch auf Alg 1, ihre restlichen Anspruchstage oder wieder 360 Tage?
Würden uns sehr freuen, wenn Sie uns helfen könnten, der Vermittler kann mal wieder keine Auskunft geben.
Vielen Dank Vorab!!!
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:55
Antwort auf:
Elternzeit und danach Arbeitslosengeld I
Hallo,
den Rest kann sie danach nehmen, sie wird aber pauschalisiertes Geld bekommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2010
Antwort auf:
Elternzeit und danach Arbeitslosengeld I
bei mir wurde damals gesagt (allerdings nicht durch SS unterbrochen sondern durch Minijob) daß ich auf die "Restmonate" Anspruch hätte.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 18:23
Antwort auf:
Elternzeit und danach Arbeitslosengeld I
Hi
Soweit ich weiss bekommt sie nur das Arbeitslosengeld 1 wenn Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Soll heissen ,daß sie einen Babysitter oder Tagesmutter hätte. Bin mir da aber nicht ganz sicher.....!
lg yvonne
Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 08:04