Hallo Frau Bader, nun stehe auch ich einmal vor einem Problem auf das ich keine Antwort habe. Ich bin aktuell schwanger und der errechnete ET ist der 17.05.2014. Mein Mann möchte gerne Elternzeit nehmen. Nun muss mein Mann bis 15.01. eines Jahres den kompletten Jahresurlaub planen und einreichen, was wir natürlich auch gemacht haben, da wir die Sorge hatten dass wenn er bereits zu dem Zeitpunkt von der geplanten EZ berichten würde der AG ihn vorher noch kündigen würde. Nun wird der größte Teil des Urlaubs aber in die geplante EZ fallen. der Urlaub ist bereits genehmigt. Ist der Urlaub damit verfallen oder bleibt dieser durch die EZ bestehen (anteilig um EZ reduziert natürlich). LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2014, 11:13