Frage: Elternzeit und Zwillinge

Wenn man Elterzeit mit Zwillinge für 2 Jahre beantragen will, könnte man dies so fomulieren: Für Kind 1 möchte ich 12 Monate und im Amschluss 12 Monate für Kind 2 beantragen. Muss ich dann die restlichen 36 monate je kind um die Zustimmung des Arbeitgebers bitten? Noch eine Frage wie sind die Fristen?

von molly123 am 19.02.2020, 16:09



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

nochmal. du MUSST angeben, für welches kind du wie lange elternzeit möchtest. für kind1 (NAME) 12 monate (die laufen dann bis einen tag vor dem 1. geburtstag), dann für kind 2 (NAME) 12 monate und dann hast du noch 4 jahre übrig. pro kind 2. du brauchst, wenn du direkt an die elternzeit anschließen möchtest, keine zustimmung des AG. Antragsfrist für das 3. jahr 7 wochen. nimmst du die elternzeit später, antragsfrist 13. wochen. beachte, du musst so beantragen, dass alle reste einen tag vor dem 8. geburtstag ENDEN. also spätestens am 4. geburtstag der kinder. auch wieder pro kind. wie möchtest du NACH den 2 jahren arbeiten? wenn du nicht vollzeit arbeiten möchtest, solltest du überlegen die ez länger laufen zu lassen und in dieser eine tz. denn ansonsten ist die vollzeitvertrag futsch wenn du nach den 2 jahren ohne ez eine tz arbeitest.

von mellomania am 19.02.2020, 21:19



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

Sind die Zwillinge schon auf der Welt und du in Elternzeit? Weil unten schreibst du von falsch beantragt und 4 Jahre verbraucht?

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 08:17



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

Liebe Mellomania, ich dachte 12 Monate pro Kind darf man nicht beantragen. Das war aber meine ich vor dem 01.07.2015. Danach gab es dann doch eine andere Regelung. Zu deiner Frage ob ich nach dem 2 Jahr wieder arbeiten gehe: wahrscheinlich nicht. Du kennst dich sehr gut aus. Respekt. Danke, das du mir hilfst

von molly123 am 20.02.2020, 09:54



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

Nein Elternzeit kann man frei wählen. Man soll sich nur in der Erst Meldung für die ersten beide Jahre festlegen.

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 10:16



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

Hallo saarlandmami, also in der erstmeldung für 2 Jahre geht das dann für Kind 1 12 monate und für Kind 2 12 monate. Bei der Zweitmeldung kann ich dann vor dem 3 geburtstag dann 3 weitere Jahre für kind1 12 monate und für kind2 24 moate beantragen ohne die zustimmung des Arbeitgebers und wie ist bei der Zweitmeldung die Frist, da es hier ja dann schon ins 5 Jahr geht dann 13 wochen? danke für deine Hilfe

von molly123 am 20.02.2020, 10:47



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

Ja Erstmeldung.... Jedes Kind 1 Jahr , genau bezeichnen welches Kind gemeint ist. Vor 3. Jahr ist die Frist 7 Wochen Nach dem dritten Geburtstag dann 13 Wochen Evtl kann es Felica oder Mello.. es besser erklären

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 11:21



Antwort auf: Elternzeit und Zwillinge

Kann ich bei der zweitmeldung vor dem 3geburtstag 3 weitere Jahre beantragen für Kind1 12 monate und für Kind2 24 monate ohne erlaubnis des Arbeitgebers. Danke

von molly123 am 20.02.2020, 11:33



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